Kategorie: Der Bürokratie-Wahnsinn

DSGVO: Antwort der EU-Justizkommissarin Věra Jourová auf meinen offenen Brief. Wie zu erwarten, nur viel kalte Luft

Autor: Werner Deck am 19. Juli 2018

Nun bekam ich doch noch eine Antwort auf meinen offenen Brief vom 16.06.2018. Die EU-Justizkommissarin, Věra Jourová, hat nicht selbst geantwortet, sondern hat antworten lassen.

Email

Antwort der EU Kommissarin aus Brüssel. Mit der Email kamen zwei Seiten PDF-Datei

Wenn Sie die komplette Antwort im PDF-Anhang lesen wollen, klicken Sie einfach auf die unten stehende Grafik. Die Datei wird dann heruntergeladen.

Antwortschreiben

Die mehr oder weniger nichtssagende Antwort

Auf meine Argumente und Fragen wird praktisch nicht eingegangen. Zwei Seiten nichtssagendes Politiker-Blabla! 🙁 Wen wundert´s?

DSGVO: Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Mein offener Brief an die EU-Justizkommissarin Věra Jourová

Autor: Werner Deck am 16. Juni 2018

Věra Jourová ist Justizministerin der EU und hat an der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) maßgeblich mitgearbeitet. „ZEIT ONLINE“ führte mit der Ministerin ein längeres Interview zum Thema DSGVO.

Verzweiflung

Rücksichtslose Bürokraten-EU

In diesem Interview wird m.E. sehr deutlich, wie wenig Rücksicht auf die wirkliche Realität und die Probleme der kleinen Unternehmer und kleinen Firmen vor Ort genommen wird.

Lt. Frau Jourová, reicht für die Umsetzung der 88-seitigen DSGVO-Verordnung, mit ihren 11 Kapiteln und 99 Artikeln, der gesunde Menschenverstand! Hallo?

Ganz offensichtlich hat Frau Jourová die Befürchtungen, Probleme, Sorgen und Nöte der Unternehmer, bei der Umsetzung der DSGVO, nicht kapiert. Mehr noch befürchte ich aber, Frau Jourová ignoriert die vorgetragenen Fakten ganz einfach.

Die EU-Kommissarin, Frau Jourová, behauptet in dem Interview ziemlich großspurig: „Selbst ich könnte die Regeln der DSGVO umsetzen.“ Das wollte ich gerne einmal in der Praxis sehen. Liest man das ganze Zitat wird deutlich: Die Dame hat offensichtlich keine Ahnung.

Jourová: „Ich kenne mich auch nicht mit Technik aus, meine Kinder lachen mich deswegen sogar aus. Ich versichere Ihnen aber, dass selbst ich die Regeln der DSGVO umsetzen kann.“

Außerdem glaubt die Kommissarin, dass ein gesunder Menschenverstand bei der Umsetzung der DSGVO ausreicht. In der Antwort auf die Frage zur Umsetzung wird abermals deutlich, dass Frau Jourová die Sorgen und Nöte der kleinen Unternehmen/Unternehmer nicht verstanden hat.

ZEIT ONLINE: Die großen Konzerne können einfach einen Anwalt anrufen, um die DSGVO umzusetzen. Aber kleinere Betreiber, gerade Blogger und Vereine, haben oft nicht das Geld und wissen nicht, wie sie alle Kriterien umsetzen sollen.

Jourová: Die sollen mir eine E-Mail schicken.

ZEIT ONLINE: Wir werden das genauso veröffentlichen.

Jourová: Ja, ja. Machen Sie das. Ich werde ihnen raten, dass sie sich auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen sollen.

Das finde ich dann doch ein starkes Stück. Deshalb schrieb ich gestern Frau Jourová einen offenen Brief, in dem ich sie bat, mir bei der Umsetzung der DSGVO zu helfen.

Email an EU Kommisarin

Offener Brief an EU-Justizkommissarin Věra Jourová, mit der Bitte um Umsetzungshilfe bei der DSGVO

Dabei verwies ich auf den ganz ausgezeichneten und auf den Punkt gebrachten Blogartikel meines Unternehmer- und Malermeisterkollegen, Jochen Renfordt. Besser als er, kann man diese abstruse Situation nicht beschreiben. Mit Klick auf die Grafik, kommen Sie zum ausführlichen und sehr lesenswerten Artikel von Jochen Renfordt.

Artikle von Jochen Renfordt

Bürokratiewahnsinn: DSGVO, EUGH … Hilfe, ich will raus aus der Regulierungs-Zwangsjacke!

Ob Frau Jourová mir wohl antworten wird?

Ob Frau Jourová mir wohl antworten wird?

Wenn es Sie interessiert, können Sie sich hier die komplette 88-seitige Verordnung der EU zur DSGVO als PDF herunterladen.

Lt. Frau Jourová, genügt für die Umsetzung der 88 Seiten, mit 11 Kapiteln und 99 Artikeln (siehe unten), der gesunde Menschenverstand. Ich lache mich schlapp. In der EU Kommission, scheint mir in weiten Teilen der gesunde Menschenverstand schon lange abhanden gekommen zu sein.

Dafür genügt der gesunde Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Gesunder Menschenverstand?

Viele Euros muss ein Unternehmer bezahlen, weil die Krankenkasse sich weigert, Krankengeld zu bezahlen

Autor: Werner Deck am 3. Februar 2017
Diagnose

Sehnenscheidenentzündung?

Wird ein Mitarbeiter/in krank, bezahlt die ersten sechs Wochen der Arbeitgeber den Lohn fort. Nach dieser Zeit, muss die Krankenkasse die weiteren Kosten übernehmen.

Dazu die unglaubliche und bürokratische Geschichte, die mir heute ein Franchise-Partner berichtete.

Eine Mitarbeiterin wurde vor sechs Wochen von ihrem Hausarzt krankgeschrieben, weil großes Schmerzen im recht Arm vorhanden waren. Diagnose des Hausarztes: Sehnenscheidenentzündung.

Die Schmerzen blieben. Nach drei Wochen hat die Mitarbeiterin endlich einen Termin bei einem Orthopäden bekommen.

Diagnose

Tennisarm

Die Diagnose des Orthopäden: Keine Sehnenscheidenentzündung, sondern ein Tennisarm. Es handelt sich aber um das gleiche Krankheitsbild und den gleichen Arm.

Der Hausarzt hatte also eine nicht ganz richtige Diagnose gestellt. Der Diagnoseschlüssel bei Sehnenscheidenentzündung ist ein anderer, als bei einem Tennisarm.

Ab sechs Wochen Krankheit, sollte jetzt die Krankenkasse das Krankengeld bezahlen, aber da der Diagnoseschlüssel nicht übereinstimmt, wird das von der Krankenkasse abgelehnt.

Wer wird mal wieder zur Kasse gebeten? Natürlich der Unternehmer. In einem solchen Fall sehe ich das als eine große Ungerechtigkeit an. Ein Arzt stellt eine falsche Diagnose und andere müssen dafür zahlen.

Unternehmer

Der verzweifelte Unternehmer, zerrieben zwischen unterschiedlichen Diagnosen und sturer Krankenkasse

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Aktueller Fall: Telekom verhält sich bei VoIP-Umstellung geschäftsschädigend und existenzbedrohend

Autor: Werner Deck am 8. März 2016
Jürgen Beil

Jürgen Beil

Bei meinem Opti-Maler-Partner Jürgen Beil in Erding, soll das Telefon von der Telekom auf VoIP umgestellt werden.

Nichts klappt, die Telekom kümmert sich um nichts und die Firma Beil ist Tage und Wochen ohne Telefon! 🙁

Lesen Sie, wie Jürgen Beil beschreibt, welche Katastrophe ihm die Telekom aktuell beschert und was ihm aktuell widerfährt (gestern auf Facebook gepostet):

Hallo zusammen,

jetzt muss ich wirklich mal meinen Frust loswerden.

Auf Drängen der Telekom muss mein Telefonanschluss umgestellt werden, da ich noch immer einen ISDN Anschluss habe. Im Januar wurde mir dieser zum 1. April gekündigt. So blieb mir nichts anderes übrig, als einen neuen Vertrag abzuschließen. DeutschlandLAN IP Voice. Das sollte alles am 1. März geschehen, inkl. Premium Paket und Installation (nur das Beste).

Wer kam natürlich nicht – der Telekomtechniker. Trotz mehrfacher Anfrage, mindestens 6 Anrufe, keine Auskunft und kein Rückruf. Am Abend dann der Schock, das Telefon geht nicht mehr. Wieder Anruf, wieder Warteschleife und wieder keine Auskunft.

Am nächsten Tag, die Wortwahl ist etwas rauher, – keiner fühlt sich zuständig – kein neuer Termin. Mittlerweile ca. 4 Stunden mit der Telekom in der Warteschleife und mit Servicemitarbeiter telefoniert. Ich bitte einen ehemaligen Telekom Mitarbeiter sich der Sache anzunehmen. Er installiert ein Notprogramm, damit ich wenigstens telefonieren kann (DSL funktioniert noch). Eine von fünf Leitungen funktioniert im Haus.

Wieder Anruf bei der Telekom, nach 58 Minuten in der Warteschleife – das Premiumpaket kann erst am 24. April installiert werden. Also in 8 Wochen! 3 Stunden später die Erlösung. Am gestrigen Montag, 7. März, soll ein Techniker zwischen 10 und 13 Uhr kommen und alles beheben. Montag 14 Uhr – es ist natürlich niemand gekommen. Umsonst gewartet.

Kein Anruf, keine Entschuldigung – nichts. Also wieder Anruf bei der Telekom, 38 Minuten Warteschleife und dann die Nachricht dass am 29. März der frühest mögliche Zeitpunkt wäre, das Premiumpaket zu installieren. Die Telekom sieht sich außerstande, früher einen Techniker zu schicken der das Desaster auflöst.

Ohne Verbindung

Katastrophe erleben, wenn die Telekom nicht verbindet

Ohne meinen Bekannten hätte ich bis zum 29. März kein Telefon und kein E-Mail. Alles was der Telekom-Mann dazu sagt ist „er kann auch nichts dafür, es geht halt nicht schneller“. Ich soll mich bei der Kundenbetreuung beschweren – wieder Warteschleife!

Damit steht für mich fest – einen miserableren und kundenfeindlicheren Umgang bei Störungen als bei der Telekom ist kaum vorstellbar. Jeder Privatunternehmer wäre schon längst pleite wenn er so mit seinen Kunden umgeht. Die Ignoranz ist nicht zu übertreffen.

Mal sehen ob der Techniker am 29. März auftaucht – ich glaubs erst wenn er da ist.

Jürgen Beil

Das ist unglaublich, was sich die Telekom hier leistet. 🙁

Verbotenen Telefonanruf, Telefon-Spam, erhalten und der Bundesnetzagentur gemeldet

Autor: Werner Deck am 1. Dezember 2015

„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen BMW gewonnen“, flötete die weibliche Stimme der Bandansage, von der ich heute um 13:01 Uhr an unserem Privatanschluss angerufen wurde.

Die Spam-Telefonnummer ist: 064319090199

Unerlaubter Gewinnspielanruf

Telefon-Spam von 064319090199

Nach der Aufforderung die eins zu drücken, legte ich auf. Den Sachverhalt soeben der Bundesnetzagentur gemeldet.

Googelt man die Nummer 064319090199, erhält man massenweise Fundstellen mit Beschwerden über die Anrufe durch diese Telefonnummer. Warum diesen Abzockern nicht durch hohe Strafen der Garaus gemacht wird, ist mir rätselhaft.

Handlungsbedarf! Produktmängel und daraus resultierende Kosten dürfen nicht zu Lasten des Handwerks gehen

Autor: Werner Deck am 2. September 2015

Die aktuelle BGH-Rechtsprechung kann für Handwerker zur existenzbedrohenden Haftungsfalle werden. Die Fairplay-Initiative für das Handwerk hat sich zum Ziel gesetzt, eine Gesetzesänderung herbeizuführen und braucht dafür dringend Ihre Unterstützung.

Petition gegen alleinige Mängelhaftung für Material. Die Rechtsprechung bedroht massiv die Existenz der Handwerksbetriebe.

Melden Sie sich noch heute für die Beteiligung an der beim Deutschen Bundestag geplanten Online-Petition an!

Petition gegen Ungerechtigkeit

Machen Sie mit! Für das Handwerk und für den Mittelstand

Im Januar diesen Jahres machte ich hier im Blog schon einmal auf diesen unhaltbaren und für Handwerksbetriebe existenzberohenden Umstand aufmerksam. Bei Produktmängeln muss nicht der Lieferant haften, sondern der Handwerker!

Bundesnetzagentur kapituliert vor Spam-Anrufern. Die Telefon-Spammer können ungehindert ihr Unwesen treiben

Autor: Werner Deck am 14. Juli 2015

Jeder von uns kennt sie, die lästigen und nervigen Spam-Anrufe. Von der Spam-Nummer 06814109720 wurde ich mehrfach angerufen und meldete dies am 13.06.2015 der Bundesetzagentur.

Unerlaubter Anruf

Telefon-Spam von der Tefonnummer 06814109720

Vier Wochen später, am 13.07.2015 antwortete mit die Bundesnetzagentur:

Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.

In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach § 100g Strafprozessordnung (StPO) wegen bestimmter Straftaten (z. B. solcher von erheblicher Bedeutung, insbesondere gemäß § 100a StPO oder solcher, die mittels Telekommunikation erfolgen) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.

Telefon-Spam

Antwort der Bundesnetzagentur zum Spam Anruf der Telefonnummer 06814109720

Wie befürchtet, ist die Bundesnetzagentur offensichtlich ein mehr als stumpfes Schwert. Die kriminellen Telefon-Spammer können vollkommen ungehindert ihr Unwesen treiben. 🙁

Was nutzen also die entsprechenden Gesetze? Nichts, offensichtlich! 🙁

Was ich nicht verstehe ist, warum diese Telefon-Spamer nicht schnell abgeschaltet und deftig bestraft werden

Autor: Werner Deck am 13. Juni 2015

Auch wir werden privat des öfteren von Telefon-Spam heimgesucht. Heute wieder einmal von der Telefonnummer 06814109720. Immer melde ich diese verbotene Belästigung der Bundesnetzagentur. So auch heute gleich.

Unerlaubter Anruf

Telefon-Spam von der Tefonnummer 06814109720

Diese Anrufe sind verboten und stehen unter hohen Strafen. Googelt man nach den Spam-Telefonnummern, findet man vieldutzendfache Hinweise und Beschwerden. So auch bei dieser Spam-Nummer: 06814109720.

Offensichtlich scheint aber die Bundesnetzagentur ein ziemlich stumpfes Schwert gegen den Telefonterror zu sein. Wie ist es sonst möglich, dass diese Verbrecherfirmen so lange und so unbehelligt agieren können? 🙂

Petition gegen alleinige Mängelhaftung für Material. Rechtsprechung bedroht Existenz der Handwerksbetriebe

Autor: Werner Deck am 29. Januar 2015

Aktuell gilt in Deutschland eine handwerkerfeindliche und existenzbedrohende Regelung bei Produktmängeln des vom Handwerker eingebauten Materials. Für mängelfreies Material war bisher der Lieferant/Hersteller verantwortlich.

Durch ein BGH-Urteil vom 17.10.2012 (VIII ZR 928/11), hat sich das für das Handwerk existenzbedrohend geändert. Obwohl der Handwerker den Materialschaden weder direkt noch indirekt verursacht hat, bleibt er auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau mangelhaften Matials alleine sitzen. Lieferant und Händler bleiben kostenmäßig außen vor.

Hintergrund ist das zitierte BGH-Urteil (VIII ZR 226/11). Danach können nur Verbraucher (Privatleute) als Käufer eines Produkts die Aus- und Wiedereinbaukosten vom Lieferanten/Hersteller verlangen, nicht aber Unternehmer (Handwerker) im Rahmen eines Handelskaufs. Das ist zutiefst ungerecht.

Petition gegen Ungerechtigkeit

Machen Sie bitte mit! Für das Handwerk und den Mittelstand

Welche Auswirkungen das in der Praxis haben kann, können Sie in diesem Fallbeispiel nachlesen: „Kasten Fallbeispiel“.

Es sollte jedem klar sein, dass das nicht sein darf und unbedingt wieder geändert werden muss. Hierbei soll eine „Online-Petition im Kampf gegen die Mangelhaftung“ helfen. Die Handwerksinitiative „Mit einer Stimme“ möchte noch bis zum Frühjahr dieses Jahres 50.000 Unterstützer finden, die ihre Unterschrift leisten.

Mehr zu diesem Thema können Sie auch bei „Meistertipp“ nachlesen. Heute habe ich mich an dieser Petition beteiligt. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun. Um 50.000 Stimmen zu erreichen, ist auch Ihre Stimme notwendig. Vielen Dank.

zutiefst ungerecht

Meine Stimme für die Petition

Noch viele Stimmen

50.000 Stimmen sind insgesamt notwendig. Auch die Ihre!

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