Auf dieser Seite wird man infomäßig wieder einmal ganz schön veräppelt. Unseriös, finde ich!

Erstellt am 5. August 2016 von

Für unsere neuen E-Bikes suchte ich nach einer geeigneten Versicherung. Unsere Hausratversicherung deckt nur den Diebstahl ab. Wir möchten aber gerne eine Vollkaskoversicherung für alle Eventualitäten. Unter anderem war ich auch auf dieser Seite, siehe Grafik.

Fahrradversicherung

So soll der Kunde veräppelt werden

In großen blauen Zahlen wird der vermeintlich zu zahlende Betrag angezeigt. Erst bei genauerem Hinsehen ist links daneben, in sehr viel kleineren grauen Zahlen, der tatsächlich zu zahlende Betrag zu erkennen. So soll der geneigte Interessent wieder einmal veräppelt werden. Ausgesprochen unseriös, finde ich! 🙁

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Kommentare

  1. Stefan Blohm sagt:

    Die Angabe „netto“ ist hier besonders unseriös, denn – anders als bei Umsatzsteuer – bekommt ein Unternehmer die Versicherungssteuer nicht erstattet

    • Werner Deck sagt:

      Durch Ihren Kommentar fällt mir gerade ein, dass Preise für Endverbraucher IMMER als ENDPREISE angezeigt werden müssen. Werde die Seite der Verbraucherzentrale etc. melden! Danke für Ihren Hinweis. 🙂

    • Werner Deck sagt:

      Ergänzung, noch schnell gegoogelt:

      Preisangaben-Verordnung

      Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (MwSt.) und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.

    • Werner Deck sagt:

      Email der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg von heute:

      —————————————————-

      „Sehr geehrter Herr Deck,

      vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.08.16 mit der Information über einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung.

      Als Verbraucherzentrale sind wir auf Meldungen von Verbrauchern über Missstände angewiesen. Wir bedanken uns daher sehr für Ihr Engagement.

      Wir können bei solchen Verstößen mit einer Abmahnung gegen das entsprechende Unternehmen vorgehen. Aufgrund Ihrer Schilderung würde die Prüfung eines Abmahnverfahrens in Betracht kommen. Wir werden Ihre E-Mail deshalb an unsere Rechtsabteilung weiterleiten.

      Sollten diese nach Überprüfung der Auffassung sein, dass hier ein Abmahnverfahren einzuleiten ist, wird das betroffene Unternehmen zunächst außergerichtlich aufgefordert eine sog. Unterlassungserklärung abzugeben. Dies bedeutet, dass es sich verpflichtet, in Zukunft das rechtswidrige Verhalten bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Weigert sich das Unternehmen eine solche Unterlassungserklärung abzugeben, werden wir diesen Verstoß einer gerichtlichen Klärung zuführen.

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es unsere personelle und finanzielle Ausstattung nicht erlaubt, Ihnen eine Nachricht über die Bearbeitung und den Ausgang der anwaltlichen Überprüfung zu senden.

      Mit freundlichen Grüßen“
      —————————————————-

      🙂 🙂 🙂

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