Kategorie: Wettbewerber

Markenverletzer meiner Wortmarke „Opti-Maler-Partner“. Billig wird das für den „Kollegen“ ganz sicher nicht

Autor: Werner Deck am 5. Dezember 2020
Verletzer der Wortmarke Opti-Maler-Partner

Verletzung der Wortmarke Opti-Maler-Partner

Immer wieder kopieren fantasielose “Kollegen” ganze Textpassagen aus unserer Homepage, Werbeanzeigen oder, wie in diesem aktuellen Fall, übernehmen skrupellos die geschützte Wortmarke “Opti-Maler-Partner” meines Franchise-Systems. Mit diesem Link geht es zu einigen Beispielen.

Firmenfahrzeug

Genau. Wir lernen uns jetzt ganz gut kennen 😉

Fahrzeug mit Markenverletztung Opti-Maler-Partner

Der Aufforderung komme ich gerne nach. Der „Kollege“ wird von meinem Rechtsanwalt angesprochen

Dieser “Kollege” wird von meinem Rechtsanwalt abgemahnt, muss die nicht geringen Anwaltskosten bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Zusätzlich wird er aufgefordert Auskunft zu erteilen, seit wann er meine Marke verwendet und in welchen Medien (Print, online, Plakat, etc.) die Marke verwendet wurde. Danach berechnet sich dann der Schadenersatz, der zu zahlen ist. Billig wird das für den “Kollegen” ganz bestimmt nicht!

Ein solches Vorgehen meinerseits ist zwingend geboten,

  • um meine Franchise-Partner zu schützen,
  • die Marke nicht verwässern zu lassen und
  • weiteren Verletzern vorzubeugen.

Die Verletzung meiner Marke „Opti-Maler“, wenn auch nur kurzfristig, kostet den „Kollegen“ insgesamt € 1.037,03

Autor: Werner Deck am 19. Oktober 2018

Am 11. Juli berichtete ich innerhalb des Beitrags „Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben“ über diesen Fall eines Markenverletzers.

Zunächst gab der „Kollege“ die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Da dies wegen der Wiederholungsgefahr unabdinbar ist, wurde ihm die (verteuernde) Klage angedroht. Zwischenzeitlich wurde die Unterlassungserklärung abgegeben.

Danach wurden von meinen Rechtsanwälten, gegenüber dem Markenverletzer, die Kosten beziffert.

Rechtsanwaltsschreiben

Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz

Rechtsanwaltschreiben

Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz

Rechtsanwaltsschreiben

Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz

Emailtext

Info über Unterlassungserklärung und Auskunft

Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner.

Anzeigentexte von Opti-Maler-Partner werden ungeniert kopiert. Hier das jüngste Beispiel eines Wettbewerbers

Autor: Werner Deck am 3. September 2018

Opti-Maler-Partner hat in seinem System, zig aufmerksamkeitserregende und sehr pfiffige Anzeigentexte. Alle Werbetexte sind vieljährig erfolgserprobt und erfreuen sich bei den potenziellen Kunden allergrößter Beliebtheit.

Das ist übrigens nur eine von vielen Stärken im System Opti-Maler-Partner. Alle Systemkomponenten dienen der Kundengewinnung und sind ausschließlich erfolgs- und praxiserprobt. Sozusagen Werbeanzeigen mit Garantie. 😉

Da wundert es nicht, dass ideenlose Wettbewerber an diesem Erfolg partizipieren wollen und schreiben unsere Texte einfach skrupellos ab.

So wie dieser einfallslose Wettbewerber. Auf seiner Internetseite, hat der Wettbewerber einen Anzeigentext von Opti-Maler-Partner einfach kopiert, siehe ganz unten.

Zuerst die Originalanzeigen von Opti-Maler-Partner, hier am Beispiel der Partner Keller aus Wardenburg und Matthes aus Frankenstein.

Werbeanzeige

„Spätes Glück.“ Werbeanzeigen der Opti-Maler-Partner Keller aus Wardenburg und Matthes aus Frankenstein

Werbeanzeige

Der von Opti-Maler-Partner abgeschriebene Text, auf der Internetseite eines Wettbewerbers

Selbstverständlich erhält diese Textklauer 🙁 Post von unserem Rechtsanwalt, mit diesem Inhalt:

  • Kostenpflichtige Abmahnung und
  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Erneut einen Wettbewerber als skrupellosen Kopierer unserer Texte erwischt

Autor: Werner Deck am 3. September 2018

Vor wenigen Tagen berichtete ich in diesem Artikel über den Text, der am meisten abgeschrieben und kopiert wird:

„Unsere Texte kann man zwar kopieren, nicht aber die sprichwörtliche Kundenorientierung von Opti-Maler-Partner“.

Nun wurde ich erneut bei einem Wettbewerber fündig. Es geht um diesen Text:

Anzeigentext zur Kundenbetreuung

Die zehn Opti-Maler-Partner – Grundsätze für die Kundenbetreuung

Das ist der 1:1 abgeschriebene Text auf der Internetseite eines Wettbewerbers. 🙁

Kopie eines Anzeigentextes

Der 1:1 wortwörtlich von unseren Seiten kopierte Text

Selbstverständlich, erhält auch dieser „Textklauer“ 🙁 Post von unserem Rechtsanwalt.

Unsere Texte kann man zwar kopieren, nicht aber die sprichwörtliche Kundenorientierung von Opti-Maler-Partner

Autor: Werner Deck am 27. August 2018

Wieder einmal zwei „Kollegen“ gefunden 🙁 , die Texte von unserer Homepage kopiert haben und auf ihrer Internetseite für ihre eigenen Prinzipien ausgeben.

Selbstverständlich erhalten diese Herrschaften Post von meinem Rechtsanwalt, wie alle Kopierer, Textklauer und Markenverletzer. 🙁

Das ist übrigens einer der meistkopierten Text aus unserer Internetseite. Die absolute Kundenorientierung ist eines der herausragenden Merkmale bei Opti-Maler-Partner.

Grafik zur Kundenorientierung

Dieser zeitlose Text wurde vor über 30 Jahren erstellt, ist ununterbrochen gültig und erfreut sich auch bei unseren „Kollegen“ 🙁 größter Beliebtheit

Das sind die Kopien auf den Internetseiten der „Kollegen“.

Kopierter Text

1:1 der Text von Opti-Maler-Partner

Kopierter Text

1:1 der Text von Opti-Maler-Partner

Aber nicht nur „Maler-Kollegen“, sondern auch Heizungsbauer, Bauunternehmen, Elektriker, Architekten etc, schreiben diese Texte von unserer Internetseite ab.

Immer erhalten diese „Textklauer“ Post von unserem Rechtsanwalt.

Unsere Texte kann man zwar kopieren, nicht aber die sprichwörtliche Kundenorientierung von Opti-Maler-Partner.

Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben

Autor: Werner Deck am 11. Juli 2018

In einem Franchise-System, kommt der Marke eine herausragende Bedeutung zu. Den stärksten Markenschutz genießt eine Wortmarke. In meinem Fall die Wortmarke „Opti-Maler„.

Einen weitaus geringeren, bis gar keinen Schutz, bietet eine Wort-/Bildmarke. Dazu werde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Beitrag schreiben.

Der Schutz ist einerseits zur Kennzeichnung des Systems nach außen, andererseits aber auch als Systemschutz für die am System teilnehmenden Partner unabdingbar. So ist das System und auch die Partner, vor Trittbrettfahrern und Plagiatoren sicher geschützt.

Das zählt mit zu den originären und wichtigsten Aufgaben eines Franchise-Gebers.

Zu diesem Thema schrieb ich schon einmal folgende Beiträge:

Heute entdeckte ich wieder einmal einen Plagiator. Vieles an Suche im Internet kann man automatisieren, aber leider nicht alles. So prüfe ich auch immer wieder regelmäßig händisch nach, ob irgendwo unsere Marken unberechtigt verwendet werden.

Nun wurde ich wieder einmal fündig. Ein „Kollege“ benutzt die geschützte Wortmarke „Opti-Maler„. Fundstellen dokumentiert und an meinen Rechtsanwalt zur Abmahnung übergeben.

Email

Email an meinen Rechtsanwalt

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Unerlaubte Benutzung meiner Wortmarke „Opti-Maler“

Registrierungsurkunde

Registrierung der Wortmarke „Opti-Maler“ beim Deutschen Patent- und Markenamt

Für die internationalen Partner ist ein Markenschutz ebenso selbstverständlich wie notwendig. Deshalb ist die Wortmarke „Opti-Maler“ auch im deutschsprachigen Ausland geschützt, siehe bei „1“ in der obigen Registrierung.

Noch eine Anmerkung am Rande. Ein „Kollege“, der „Opti-Maler“ verwendete und nicht klein bei geben wollte, betrieb als Returkutsche Anfang 2008 die Löschung meiner Marke, siehe bei „2“ in der obigen Registrierung. Allerdings hatte er damit keinen Erfolg.


Update am 19.10.2018: Der obengenannte Markenverletzer gab zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung ab und erhielt von meinen Rechtsanwälten die Kosten beziffert.

Umfangreiche Handwerksarbeiten vom „Hausmeister-Service“, ohne Kenntnisse und ohne fundierte Ausbildung

Autor: Werner Deck am 28. Februar 2018

Der Kunde glaubt, einen ausgebildeten und qualifizierten Handwerker beauftragt zu haben. Aber oft weit gefehlt. Viele Handwerksleistungen werden ohne Kenntnisse und ohne jede Ausbildung ausgeführt.

Warum? Weil die „Berufe“ zum zulassungsfreien Handwerk und/oder zum handwerksähnlichem Gewerbe zählen. Dazu genügt ein Gewerbeschein, mehr nicht. Je nach Kommune, kostet der Gewerbeschein zwischen € 20,00 und € 65,00 und ab geht die unqualifizierte „Handwerkspost“!

Weder ist dazu eine Ausbildung, noch irgendeine handwerkliche Qualifikation erforderlich. Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte weiter!

Anlass für diesen Artikel war wieder einmal ein Fahrzeug eines Hausmeister-Service (siehe unten), hinter dem ich heute herfuhr. Für mich sind das die Universalgenies vom Hausmeisterservice!

Handwerkerauto

Die Alleskönner vom Hausmeisterservice

Wie man der Fahrzeugbeschriftung entnehmen kann, werden folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Renovierungs- und Bauarbeiten
  • Fliesenverlegung
  • Laminatverlegung
  • Malerarbeiten
  • Trockenbau
  • Hausmeisterservice

Was auf den ersten Blick aussieht, wie ein seriöses handwerkliches Universalgenie, ist in Wirklichkeit ein vollkommen unqualifiziertes Unternehmen.

Hinz und Kunz kann sich, ohne jedwede Qualifikation und ohne Eignungsprüfung, einen Gewerbeschein holen, ein Gewerbe anmelden, bei dem keinerlei Ausbildung notwendig ist.

Dann schreibt man sich die oben genannten Tätigkeiten auf das Auto und auf den den Briefbogen. Schon ist man in den genannten Gewerken Handwerksexperte, Universalgenie und Tausendsassa!

Das obige Beispiel zeigt es wieder einmal überdeutlich. Wie unten zu sehen, ist der Betrieb bei der IHK, u.a. als „Trockenbau“ angemeldet.

IHK-Eintrag

Bei IHK als „Trockenbau“ angemeldet. Dazu ist nicht einmal ein Eintrag in der Handwerksrolle notwendig

Hier können Sie einmal die formalen Rahmenbedingungen für die Anmeldung zum „Trockenbau“ lesen:

Handwerksordnung

Formale Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe im Trockenbau

  • Keine Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer nötig
  • Kein Meistertitel erforderlich

Werden jedoch andere handwerkliche Leistungen angeboten, die ein Vollhandwerk berühren, greift die Meisterpflicht! Beim oben gezeigten Beispiel, werden auch Bauarbeiten und Malerarbeiten angeboten. Dazu wäre jedoch eine Meisterprüfung erforderlich!

Unter dem Deckmantel „Hausmeisterservice“, werden regelmäßig umfangreiche andere Handwerksleistungen angeboten und ausgeführt.

In Deutschland darf jede/r, ohne Kenntnisse und Ausbildung, handwerksähnliche Berufe ausüben. Schlechtleistungen, Pfusch und Mängeln, sind damit Tür und Tor geöffnet. Ein, in meinen Augen, unhaltbarer Zustand über den ich mich schon viele Jahre ärgere.

Ein Mann ärgert sich

Über die Universalgenies vom Hausmeisterservice, ärgere ich mich schon viele Jahre

Das Ganze hat seinen Ursprung in der Novelle zur Handwerksordnung vom 1. 1. 2004. Neu strukturiert wurden damals die Anlagen A und B zur Handwerksordnung. Es verblieben nur noch 41 von ehemals 94 Handwerken in der Anlage A. Für alle diese 94 Handwerke, war bis dato eine Meisterprüfung erforderlich.

Seit der Novellierung, bedarf es nur noch in diesen 41 Handwerken eines Meisterbriefes als Voraussetzung für eine Selbstständigkeit im Handwerk. Die restlichen 53 Handwerke wurden – als neu bezeichnete zulassungsfreie Handwerke – in der Anlage B Abschnitt 1 aufgenommen.

Die Politik versprach sich von dieser, meiner Meinung nach schon damals unsinnigen, Novellierung, die zusätzliche Schaffung von Arbeitsplätzen. Ein Schuss, der m.E. nach hinten losging

Das wäre ja in etwa so, als würde man z.B. den Ärztemangel dadurch beheben, dass man Studium und Aprobation abschafft, damit Jedermann/Jedefrau sich ohne Ausbildung als Arzt niederlassen kann! 🙁

Außer dem qualitativen, gibt es aber noch einen wirtschaftlichen Aspekt. Die Hausmeisterfirmen machen mit Dumpingpreisen dem Handwerk das Leben schwer. Warum?

Das Handwerk unterliegt Tarifverträgen, die Stunde seriöse Handwerksleistung von einem qualifizierten und gut ausgebildeten Fachmann, kostet ca. € 45,00/€ 55,00. „Hausmeisterservice“ unterliegt keinem Tarifvertrag, beschäftigt ungelernte Kräfte, häufig nur zum Mindestlohn. Dort wird dann mit Stundenpreisen von ca. € 25,00/€ 35,00 operiert.

Dazu kommt, dass sehr häufig nur billigstes Material minderer Qualität eingesetzt wird.

Ein weiterer Aspekt ist auch die immer geringere Zahl von Lehrlingen. Für deren Ausbildung ist nämlich zwingend eine Meisterprüfung erforderlich.

Hausmeisterfirmen, die andere Handwerksleistungen bewerben, verstoßen grundsätzlich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Schwarzarbeitsgesetz (SchwArbG). Es muss doch endlich Aufgabe von Kammern, Gewerbeaufsicht etc. sein, solche Auswüchse einzudämmen, zu verhindern und entsprechend empfindliche Strafen auszusprechen.

Schon im letzten Jahr, hatte ich mir zu diesem Thema ordentlich Luft gemacht: „Immer wieder gerne genommen, die Universalgenies vom Hausmeisterservice! Unqualifiziert und ohne Ausbildung

Schließlich empfehle ich zu diesem Thema noch zwei aufschlussreiche Artikel.

Immer wieder gerne genommen, die Universalgenies vom Hausmeisterservice! Unqualifiziert und ohne Ausbildung

Autor: Werner Deck am 30. Oktober 2017

In den letzten Jahren aus dem Boden geschossen, ein neuer „Berufszweig“: Hausmeisterservice! 🙁

Allenthalben sieht man im Straßenbild die Fahrzeuge sogenannter „Hausmeisterservice“. Das ist kein Beruf, man braucht dazu auch keinerlei Ausbildung. Jede/r kann ein solches Gewerbe problemlos anmelden und ohne jede Qualifikation ausüben.

Ohne Ausbildung

Die Alleskönner vom Hausmeisterservice

Dabei werden aber alle möglichen Arbeiten angeboten. Ebenfalls ohne Qualifikation und ohne Ausbildung. Nach der Handwerksordnung nicht zulässig und für den geneigten Kunden sehr mit Vorsicht zu genießen.

Warum geht das? Weil man sich u.a. einfach als „Gebäudereiniger“ oder „Holz- und Bautenschutzbetrieb“ anmeldet. Ohne Qualifikationsnachweis ist das möglich. Unter diesem „Deckmantel“ werden danach alle möglichen Handwerksarbeiten ausgeführt, sehr gerne und bevorzugt auch Malerarbeiten.

Eigentlich nach der Handwerksordnung verboten. Ich zitiere aus der Handwerksordnung zur „Tätigkeitsbeschreibung des handwerksähnlichen Holz- und Bautenschutzgewerbes (Anlage B Nr. 6 zur HwO):

„Nicht zum Gewerbe „Holz- und Bautenschutz“ zählen Arbeiten, für deren Ausübung auf Kenntnisse und Fertigkeiten aus handwerklichen Ausbildungsberufen zurückgegriffen werden muss wie z. B. dem Maler und Lackierer, Maurer oder sonstigen Vollhandwerken.“

„Heizung“, „Malerarbeiten“ und „Elektrik“, wie auf dem Bildbeispiel oben zu lesen, dürfen nur von Vollhandwerken mit Meisterausbildung ausgeführt werden. Hat ein „Hausmeisterservice“ entsprechende Meister für den jeweiligen Bereich beschäftigt, darf er selbstverständlich diese Arbeiten ausführen.

Was z.B. ein Holz- und Bautenschutzbetrieb nach der Handwerksordnung  ausführen darf, können Sie in dieser PDF-Datei herunterladen und nachlesen: „Tätigkeitsbeschreibung des handwerksähnlichen Holz- und Bautenschutzgewerbes (Anlage B Nr. 6 zur HwO)“.

Hinter „Hausmeisterservice“ verbergen sich Alleskönner und Universalgenies, die, in aller Regel, ohne Ausbildung und Qualifikation, Handwerksarbeiten ausführen, die nur von den sogenannten „Vollgewerken“ (Meisterbetrieben) ausgeführt werden dürfen. Für die Kunden ein Risiko, für die seriösen Handwerksbetriebe zu Recht ein Ärgerniss.

Im Verzeichnis der örtlichen Handwerkskammer suchte ich einmal z.B. nach „Hausmeister“ und „Gebäudereiniger“. Nachstend drei typische Beispiele für unqualifizierte Alleskönner und handwerkliche Universalgenies.

Hausmeisterservice

Unqualifizierte Alleskönner und handwerkliche Universalgenies

Hausmeisterservice

Unqualifizierte Alleskönner und handwerkliche Universalgenies

Hausmeisterservice

Unqualifizierte Alleskönner und handwerkliche Universalgenies

Eines haben diese „Firmen“ fast alle gemeinsam: Sie firmieren unter „Hausmeisterservice“ und führen dabei oft Arbeiten aus, für die sie weder  ausgebildet, noch qualifiziert sind.


Ergänzung am 28.02.2018

Hier noch ein weiterer Artikel zum Thema:  Umfangreiche Handwerksarbeiten vom „Hausmeister-Service“, ohne Kenntnisse und ohne fundierte Ausbildung

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Das Handwerk schafft sich ab? Gibt es eine Revolution? Nein, bestenfalls ein laues Stürmchen im Wassergläschen

Autor: Werner Deck am 12. Mai 2017

Um es vorweg zu nehmen: Zu diesem Thema habe ich einen gänzlich anderen Lösungsansatz, als ihn Alexander Baumer in seinem Beitrag beschreibt.

Kalkulation

Alexander Baumer: Das Handwerk schafft sich ab! Selbstzerstörung vom Feinsten…

In seinem aufsehenerregenden und vielbeachteten Beitrag “Das Handwerk schafft sich ab! Selbstzerstörung vom Feinsten…”, schrieb sich mein Malermeisterkollege Alexander Baumer seinen aufgestauten Frust von der Seele.

Dabei geht es Alexander Baumer um das alltägliche Preisunterbieten und die unwirtschaftlichen Billigangebote der Malerkollegen, durch das sich das Handwerk, so Baumer, letztlich selbst abschaffe.

Diese Billigmentalität und das gegenseitige Preisunterbieten, möchte Alexander Baumer gerne ändern. Sein Credo:

“Nur zusammen können wir etwas erreichen! Wir sind das Handwerk. Wir sind die Wirtschaftsmacht in Deutschland! Ohne uns geht nichts! Starten wir die Revolution!”

Revolution?

Vollkommen anderer Lösungsansatz

Alexander Baumer erhielt von zahlreichen Kollegen uneingeschränkte Zustimmung und er erreichte mit seinen Thesen eine breite Öffentlichkeit. Die richtige Bestandsaufnahme von Baumer und seine Analyse kann ich voll unterstreichen.

Was ich allerdings sehr stark bezweifle ist, dass sich an der beschriebenen Situation auch nur das Geringste im Handwerk ändern wird. Warum?

Als ich so jung wie Alexander Baumer war (lang, lang ist´s her 😉 ), hatte ich genau die selben Empfindungen, Gedanken und Ideen. Sehr schnell stellte ich allerdings zwei Dinge fest:

  1. Diesen Zustand beklagten schon ganze Generationen von Malermeistern vor mir.
  2. Die “Kollegen”, die es betrifft, sind beratungsresistent, schlecht ausgebildet, uneinsichtig und/oder alles zusammen.

Mein gesamtes Unternehmerleben, höre ich diese immer wieder gleichen Botschaften. Das wiederholt sich offensichtlich von Generation zu Generation. Das Thema ist sicher so alt, wie das Handwerk selbst. Hat sich deshalb irgend etwas im Handwerk in diesem Sinne geändert? Ich sage: Nein!

Maler

Der „Abschaffer“

Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn das Handwerk sich selbst abschafft? Es schaffen sich doch nur diejenigen Handwerker/Handwerksbetriebe selbst ab, die, wie das Kaninchen vor der Schlange, bewegungslos erstarren.

D.h., untätig bleiben und dann vom Markt verschwinden. So findet automatisch eine Marktbereinigung statt und die “schlechten” Handwerksbetriebe verschwinden von selbst von der Bildfläche.

Aus welchem Grund sollen eigentlich erfolgreiche Handwerksunternehmer den Rest der Handwerkerschaft besser und erfolgreicher machen?

Das wäre doch so, als würden z.B. ALDI, AMAZON, MEDIA MARKT, H & M, SATURN, TENGELMANN, DM-DROGERIE MARKT, GLOBUS, ROSSMANN, IKEA, C & A, BAUHAUS usw. usw., den Niedergang des Einzelhandels der jeweiligen Branche beklagen und ein Programm zu dessen Rettung auflegen. Auf diese Idee kommt doch nun wirklich niemand!

Verzweiflung

Altgesellenregelung?

Zudem hat das Handwerk selbst, bzw. seine Vertreter und Vertretungen (gemeinsam mit der Politik), ganz entscheidend zu der von Alexander Baumer beschriebenen Situation beigetragen.

So z.B. mit der Altgesellenregelung. Danach darf sich ein Geselle selbstständig machen, wenn er eine Tätigkeit von mindestens sechs Jahren, davon vier in leitender Stellung, nachweisen kann.

Ein Meister geht ein Jahr oder länger in Vollzeit zur Meisterschule. Dabei werden bekanntlich vermittelt und geprüft:

Teil I:

  • Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch
  • Situationsaufgabe

Teil II:

  • Handlungsfeld 1 Technik und Gestaltung
  • Handlungsfeld 2 Auftragsabwicklung
  • Handlungsfeld 3 Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil III:
Schriftliche Prüfung in den drei Handlungsfeldern

  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Prüfung im Teil IV:

  • schriftliche Prüfung
  • praktische Lehrlingsunterweisung.
Handwerker

Der „Unternehmer“ mit Altgesellenregelung

Ein sich mit der Altgesellenregelung selbstständig machender Geselle, hat von alledem nicht die geringste Ahnung. Keinen blassen Schimmer von z.B. kaufmännischer Betriebsführung oder Kalkulation.

Da muss man sich nicht wundern, zu was für (Dumping-) Preisen Malerarbeiten angeboten werden.

Nach meinen eigenen Erfahrungen bezweifle ich zudem, dass von den Handwerkskammern die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen richtig geprüft werden, bzw. mit den jeweiligen Genehmigungen sehr großzügig verfahren wird.

Beispiel: Einen meiner Gesellen kündigte ich, wegen Schwarzarbeit bei meinen Kunden, fristlos. Nach einigen Wochen sollte ich ihm bescheinigen, dass er vier Jahre in leitender Stellung bei mir gearbeitet hat. Er wollte sich selbstständig machen.

Die Bestätigung erhielt er von mir nicht. Weder bei mir, noch sonst irgendwo, hat dieser Geselle jemals vier Jahre in leitender Stellung (was ist das eigentlich?) gearbeitet. Trotzdem erhielt er von der Handwerkskammer die Genehmigung und “bereichert” seither als offizieller Malerbetrieb die Handwerkslandschaft. 🙁

Derartige Beispiele gibt es sicher zuhauf.

In Deutschland gab es 2016 ca. 41.300 Maler- und Lackiererbetriebe (Quelle: Statisa). Die durchschnittliche Betriebsgröße betrug 2013 ca. 4,7 Mitarbeiter (Quelle Bundesverband Farbe). Oder anders gesagt: Der ganz überwiegende Teil der Betriebe sind Klein- und Kleinstbetriebe, mit nur wenigen Mitarbeitern.

Da muss mir bitte einmal jemand erklären. Wo um alles in der Welt, kann ein Malergeselle in einem Klein- oder Kleinstbetrieb in leitender Stellung tätig sein?

Dazu kommt, dass man sich in den zulassungsfreien Gewerken, wie z.B.

  • Holz- und Bautenschutz und
  • Raumausstatter

ohne größeren Aufwand und weitere Kenntnisse, selbstständig machen kann. Beide Gewerke sind deshalb bei Malergesellen zur Selbstständigkeit “sehr beliebt”. Ausgeführt werden dann allerdings Malerarbeiten, zu denen diese Firmen nicht berechtigt sind. Überprüfung und Sanktionen durch die Handwerkskammer? Fehlanzeige!

Prüfung

Prüfung durch Handwerkskammer? Fehlanzeige

Zusätzlich gibt es ganze Heerscharen von Hausmeisterfirmen (sog. Hausmeisterservice), die ebenfalls Malerarbeiten ausführen, ohne dazu berechtigt zu sein. Siehe dazu den Artikel in der MAPPE, vom 06.10.2014.

Auch hier, Überprüfung und Sanktionen durch die Handwerkskammer? Fehlanzeige!

Es ist nicht nur das Handwerk, das sich selbst abschafft, sondern auch die Grauzone der handwerksähnlichen und nichthandwerklichen (Hausmeisterservice) Betriebe.

In der Gesamtsumme all dieser Betriebe, steckt ein ganz erhebliches Potential von unqualifizierten und kenntnislosen Billiganbietern. Alle zusammen, sind in ihrer Vielzahl für die von Alexander Baumer beschriebene Situation mit verantwortlich.

Kalkulation und Betriebswirtschaft sind für die von Alexander Baumer beschriebenen “Kollegen” unbekannte Fremdwörter. “Kalkuliert” wird von diesen „Unternehmern“ nach folgendem Schema:

“Bei meinem letzten Angebot habe ich € 5,00 je Quadratmeter angeboten und den Auftrag nicht erhalten. Bei diesem Angebot, nehme ich für den Quadratmeter jetzt € 4,50, dann wird es mit dem Auftrag schon klappen.”

Dumm

Die Dummen sterben nicht aus

Da auf Besserung und/oder Einsicht zu hoffen, ist m.E. ein unerfüllbarer Wunschtraum. Hier gilt für mich das deutsche Sprichwort:

“Die Dummen sterben nie aus.” Die Dummen sind in diesem Fall die Betriebe, die, weil unqualifiziert und unwissend, glauben, alleine mit einem billigen Preis überleben zu können.

Wie also könnte die Lösung lauten? Nach Alexander Baumer soll eine Revolution helfen. Revolution von was? Darauf kann man weder hoffen, noch kann man daran glauben. Ich jedenfalls nicht!

7A-Strategie

Außerordentlich angenehm auffallend anders als alle anderen!

Der bedeutend bessere Lösungsansatz ist für mich ebenfalls ein deutsches Sprichwort:

“Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott.”

Oder, wie der Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom Dr. rer. pol. Gerhard Kocher sagt:

“Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner.”

Für mich hat das immer bedeutet, sich auf die eigenen Fähigkeiten und Stärken zu konzentrieren und diese ständig weiter auszubauen.

Natürlich gab und gibt es Kollegen, mit denen man sich vertrauensvoll austauschen und voneinander lernen kann. Das ist sinnvoll und wichtig. Aber mehr nicht.

Wettbewerb

Warum soll ich meinen Wettbewerb schlau machen?

Also noch einmal die Frage: Warum soll ich meinen Wettbewerb besser und schlauer machen, zumal der das gar nicht will? Darauf habe ich keine vernünftige Antwort.

Die durchaus löbliche, aber m.M. nach erfolglose, Absicht von Alexander Baumer, möchte ich an nachstehendem Beispiel anschaulich machen.

Wie schütze ich mein Haus oder meine Wohnung am besten vor einem Einbruch?

Dafür gibt es zwei theoretische Möglichkeiten:

  1. Ich versuche alle Einbrecher dieser Welt, zumindest die in Deutschland und dem angrenzenden Ausland, zu erreichen, um sie mit guten Argumenten von ihrem schändlichen Tun abzuhalten und dauerhaft zu überzeugen, künftig auf Haus- und Wohnungseinbrüche zu verzichten.
  2. Ich konzentriere mich auf mein Haus oder meine Wohnung und schütze die mit einer Alarmanlage und/oder einbruchhemmenden Einrichtungen vor einem Einbruch.

Nun mag jeder selbst entscheiden, was das Machbare, das Sinnvolle und das Erfolgreiche sein wird, mit dem ich einen Einbruch bei mir verhindere.

Ein anderes Beispiel wäre ein erfolgreicher Spitzensportler (z.B Sprinter oder Leichtathlet) und sein Trainer. Dieser Athlet mit seinem Trainer, konzentriert sich auf sich, seine Stärken und Fähigkeiten, baut sie weiter aus, um am Ende auf Platz eins auf dem Siegerpodest zu stehen. Er schaut allenfalls nach noch erfolgreicheren Athleten, um sich etwas abzuschauen. Warum soll dieser Athlet seine Wettstreiter schlauer und stärker machen?

An das oben genannte Sprichwort “Die Dummen sterben nie aus” anknüpfend, will ich noch eine Lebensweisheit meiner 91-jährigen Lieblingstante zum Besten geben. Sie sagte mir schon vor langer Zeit: “Ein Gescheiter kann einen Dummen verstehen, ein Dummer aber einen Gescheiten nicht.”

Energie einsetzen

Wo setze ich meine Kraft und Energie ein?

Die von Alexander Baumer ausgerufene „Revulotion“, erinnert mich an den ebenso erfolglosen Kampf von Don Quijote gegen die Windmühlen.

Jeder Handwerksmeister/Unternehmer, auch Alexander Baumer und seine “Mitrevolutionäre”, muss für sich selbst entscheiden, ob und wie viel Energie und Aufwand er in die vermeintliche Aufklärung der angesprochenen “Problemhandwerker” investieren will.

Dabei muss sich jeder Unternehmer ebenso die Frage stellen, ob er die dafür notwendige Energie, den ideellen und zeitlichen Aufwand, nicht besser in sein eigenes Fortkommen und in das eigene Unternehmen investiert.

Darum meine Empfehlung:

Billige und dumme Wettbewerber nicht beachten, wir können sie nicht ändern. Stattdessen:

Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner!

Empfehlung

Meine Empfehlung: Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner

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Verletzung meiner Marke „Opti-Maler-Partner“ und Textklau von meiner Homepage. Die immer gleichen faulen Ausreden

Autor: Werner Deck am 11. März 2017

In unregelmäßigen Abständen bin ich im Internet auf der Suche nach „Kollegen“, die bei Opti-Maler-Partner einfach Texte abschreiben und auf ihrer Homepage verwenden. Dieser Tage wurde ich wieder einmal fündig. Dafür zwei exemplarische Beispiele mit ebenso exemplarischen Reaktionen.

Beispiel 1:
Auf der Internetseite eines „Kollegen“ fand ich dieses Gedicht, das bei Opti-Maler-Partner so auf der Homepage steht (Link).  Und so stand es auf der Internetseite des „Kollegen“, wortwörtlich abgeschrieben.

Textklau

Wortwörtlich bei Opti-Maler-Partner abgeschrieben

Nachdem der „Kollege“ kostenpflichtig abgemahnt wurde, schrieb er mir diese Email:

Habe gerade festgestellt, das ich da was gemacht habe,was nicht ok ist. Soll keine Entschuldigung sein aber war mir nicht klar, das es unerlaubt war Ihren Text zu übernehmen. Fand den Text einfach gut, weil ich in dieser Beziehung nicht gerade gut bin, einen Text für meinen Betrieb zu gestalten.Was soll ich groß schreiben um diesen Vorgang zu beschreiben….Möchte mich Entschuldigen und werde Ihre Texte umgehend aus meiner Homepage entfernen und möchte Sie Bitten, auf die Schadensersatzforderung zu verzichten. Danke Mit freundlichem Gruß

Beispiel 2:
Diesem „Kollegen“ hat der Markenname „Opti-Maler-Partner“ offensichtlich sehr gut gefallen, denn er benutzt den Markennamen zur Kennzeichnung seines Betriebs.

Markenverletzung

Verletzung meiner Marke „Opti-Maler-Partner“

Nachdem auch dieser „Kollege“ kostenpflichtig abgemahnt wurde, erhielt ich diese Email.

Sehr geehrter Herr Deck,

zu aller erst möchte ich klarstellen, dass es sich hier um keinerlei böse Absicht oder Missbrauch geschweige denn Vorsatz oder Ähnlichem handelt und schon gar nicht um irgendwelche Kopien etc.! Auch ist es für mich gerade nicht direkt ersichtlich wo dieses geschützt ist, außer aus der anhängenden Urkunde.

Ich bitte Sie daher im Sinne unserer beider Unternehmerschaft dies auf dem kurzen Dienstweg zu klären und von der Forderung abzusehen.

Natürlich erhalten Sie dann von mir die unterschriebene Unterlassungserklärung, das ist für mich völlig nachvollziehbar und Ihr Recht. Ich werde natürlich sofort alles entfernen, trotzdem ein direkter Vergleich für mich nicht direkt ersichtlich ist. Vorab möchte ich mich aber gerne mit Ihnen einigen, ohne dass es irgendwelcher Kosten Bedarf. Denn das schadet mir in jeglicher Form und ich wage zu behaupten das anständige Unternehmer sich auch so einigen können ohne gegenseitig Schaden zuzufügen, zumindest aus meiner Sicht, denn das war nie in meinem Sinne oder meine Intension.

Ich würde mich daher über Ihre zeitnahe Antwort und Ihrem Verständnis sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Vorsatz war das natürlich nicht, das ist halt so aus Versehen passiert, keiner weiß wie! Sich mit mir einigen, ohne dass es Kosten bedarf, wie geht denn das? Klar, auf dem kurzen Dienstweg, so unter uns Unternehmern, soll ich die Kosten erlassen!

Ja, ja, alle haben immer keine Ahnung, haben nie in böser Absicht gehandelt, wollen aber die Kosten nicht bezahlen.  So sind jeweils die allermeisten Reaktionen der Abgemahnten. Hallo? ?

Wie heißt es doch so schön: „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“.  Wer aber heute noch nicht mitbekommen hat, dass man Texte nicht einfach aus dem Internet abschreiben kann, um sie auf seiner eigenen Homepage zu verwenden, dem ist nicht zu helfen. Von der Verwendung von Markennamen ganz zu schweigen.

Gestern sagte ich noch zu der Polizeistreife, die mich anhielt (Ironie an):

„Oh, ich bin gar nicht absichtlich über die rote Ampel gefahren und Alkohol trank ich auf der Party auch nur aus gesellschaftlichen Gründen. Wir werden uns doch gegenseitig keine Schwierigkeiten machen. Dann darf ich also meinen Führerschein behalten und auf das Bußgeld verzichten Sie bitte auch!“

Ironie aus.  ?

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