Recherchiert man im Internet zu „EBVZ Betrug“, bekommt man hunderte von Fundstellen angezeigt. Dort ist jeweils von Betrug, Nepp, Abzocke, Falle etc. zu lesen, siehe Grafik. Mit einem Klick auf die Grafik, erhalten Sie alle Ergebnisse angezeigt.
Leider sind auch wir diesem mutmaßlichem Betrug aufgesessen. Hier die Geschichte.
Am 20.03.15, wurden wir unerlaubt (Cold Call) von einer Frau Zirmer, von EBVZ.DE, angerufen. Nach Angabe unserer Sekretärin, lief das Gespräch wie folgt ab:
Die Anruferin, Frau Zirmer, behauptete in amtlichem Ton, dass ein bestehender Vertrag verlängert werden müsse. Da wir ein Gewerbe angemeldet haben, wären wir gesetzlich dazu verpflichtet, in diesem Branchenbuch eingetragen zu sein!
Erfragt wurde dabei das Einverständnis, das Telefongespräch aufzeichnen zu dürfen. Unsere Sekretärin hat danach zig Mal nachgefragt und auch immer wieder betont, dass sie auf gar keinen Fall einen Vertrag abschließen werde.
Frau Zirmer beruhigte offensichtlich sehr überzeugend. Man brauche keine Angst zu haben, sie will nur alles richtig machen und es gäbe ja so viele schwarze Schafe, aber hier sei alles in Ordnung! Alle Fragen seien einfach nur mit „Ja“ zu beantworten, sonst könne sie den Vorgang bei sich nicht abschließend aus dem Computer bekommen.
Da unsere Sekretärin während der Gesprächsaufzeichnung aber immer wieder betonte keinen Vertrag zu schließen, wurde die Aufzeichnung angeblich jeweils immer wieder gestoppt und erneut begonnen.
Dann erneut der Hinweis unserer Sekretärin, dass kein Vertrag abgeschlossen wird und die Frage, ob, falls Frau Zirmers Angaben falsch seien, alles innerhalb 14 Tagen widerrufen werden kann. Frau Zirmer bejahte dies ausdrücklich.
Diese Frau Zirmer behauptete, die Aufzeichnung sei nur zu unserer Sicherheit. Zudem könne sie, wenn die gestellten Fragen nicht alle mit „Ja“ beantwortet werden, den Vorgang nicht aus dem Computer bekommen.
Dies ging immer weiter so hin und her, bis Frau Zirmer unsere Sekretärin offensichtlich psychologisch geschickt soweit „weichgeklopft“ hatte, dass diese dann alle gestellten Fragen mit „Ja“ beantwortete.
Auf dem später uns von EBVZ.DE übersandten Audiofile ist natürlich nicht das gesamte Gespräch mit den Einwendungen unserer Sekretärin, den Behauptungen und Versprechungen der Frau Zirmer zu hören. Zu hören ist nur die Beantwortung der Fragen mit „Ja“.
Schon wenige Tage später, flatterte diese Rechnung vom „Verlag für elektronische Medien Melle – Inhaberin: Vanessa Gambietz“ ins Haus.
Per Einschreiben-Rückschein widersprachen wir.
Worauf umgehend diese Antwort per Email von EBVZ kam.
Bezeichnenderweise verbietet EBVZ die Veröffentlichung des Telefonmitschnitts, mit Hinweis auf Daten- und Persönlichkeitsschutz. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Schon wenige Tage später kam die Mahnung.
Was werden wir tun, was haben wir getan?
- EBVZ.DE – Frau Vanessa Gambietz – wurde wegen des verbotenen Telefonanrufs kostenpflichtig abgemahnt. Zugleich wurden dafür die Kosten geltend gemacht.
- Vorsorglich wurde mit dem durch die Rechnung entstandenen Schaden aufgerechnet.
- Der Vertrag wurde wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Bezahlt wird die Rechnung keinesfalls. Wir werden es auf einen Prozess ankommen lassen.
Ergänzung am 03.05.2015: So ging es weiter.
Erfolgreich abgewehrt: Der mutmaßliche Betrugsversuch von EBVZ.DE und Vanessa Gambietz.
[…] Wir werden die Rechnung nicht bezahlen. Die ganze Geschichte, wie sie weiterging und was wir dagegen unternehmen, können Sie hier lesen. […]
[…] Wir sind Opfer mutmaßlich betrügerischer Machenschaften von EBVZ.DE und Vanessa Gambietz aus Melle… […]
Hallo!
Es tut mir leid, dass ihr solche Erfahrungen machen müsst. Ich war mal eine Zeit lang in dieser Branche und kann daher bestätigen, dass diese Art des Telefonverkaufs typisch ist.
– das „amtliche“ Gebaren (soll Druck durch Autorität erzeugen)
– die Behauptung, dass ein „bestehender Vertrag/Kontakt“ nur verlängert werden soll (ist besonders dreist: soll Vertrautheit/Kontinuität erzeugen und bewirkt, dass die Autorität des eigenen Chefs/der Chefin auf die Anruferin übertragen wird. Denn der Chef hat den Vertrag/Kontakt schließlich gewollt. Widerspricht eure Sekretärin hier, widersetzt sie sich quasi ihrer eigenen Geschäftsführung)
– die „Einwandbehandlung“ (soll jeden begründeten und unbegründeten Widerspruch abwehren)
– und auch der Spruch, dass man im „System“ nicht weiterkommt, wenn man als Angerufene nicht „Ja“ sagt und dass die Anruferin Ärger bekommt etc … (Man will die arme Anruferin schließlich nicht in Schwierigkeiten bringen)
Das Dilemma ist, dass eure Sekretärin in dem Moment überrumpelt wird und dennoch höflich bleiben muss, denn:
– sie weiß nicht, ob es sich tatsächlich um eine amtliche Angelegenheit handelt und will die Firma nicht in Schwierigkeiten bringen
– sie weiß in dem Moment auch nicht, ob es tatsächlich einen bestehenden Vertrag gibt und will natürlich nicht, dass irgendwelche (möglicherweise wichtigen) Brancheneinträge gelöscht werden
– sie weiß auch nicht, dass die Anruferin auf jede Antwort per Skript/Telefonleitfaden eine Gegenantwort hat (die ein „nein“ nicht gelten lässt, nennt sich „Einwandbehandlung“)
– etc …
Eure Sekretärin will bei jedem Anruf ggü. euren Kunden, potentiellen Neukunden und Lieferanten höflich bleiben. Da sie kaum über jeden Vertrag der Firma und jeden Kunden/Lieferanten im Bilde ist und auch kaum wissen kann, ob sie tatsächlich „per Gesetz“ zu irgendetwas verpflichtet ist, befindet sie sich in der konkreten Gesprächssituation in einem nicht lösbaren Zwiespalt. Sie kann weder „angreifen“ noch „flüchten“ (auflegen). Das ist das Element, das sie „weich klopft“.
Das Beste, was die Geschäftsführung machen kann, ist, hinter ihr zu stehen. Ihr zu sagen, dass sie selbst dann hinter ihr stünde, wenn sie künftige Anrufe ggf. mal falsch einschätzt. Mit Kunden und Lieferanten können solche Missverständnisse im Nachhinein geklärt werden (meine Erfahrung).
Ferner solltet ihr meiner Meinung nach etwas trainieren. Wichtig ist, das Tempo und den Druck aus jedem Gespräch zu nehmen und ein wenig die Gesprächsführung übernehmen. Das geht gut durch Fragen wie z.B.:
Wie heißen Sie? Ich habe Ihren Namen nicht ganz verstanden. Könnten Sie Ihren Namen langsam buchstabieren? Ich möchte mitschreiben!
Wie lautet der Name Ihrer Firma? Könnten Sie mir den Namen buchstabieren?
Rufen Sie selbst an oder im Auftrag dieser Firma?
Wie lautet Ihre Mailadresse?
Wie lautet die Adresse?
Und Ihre Rückrufnummer? Kann ich die Rufnummer nehmen, die ich auf dem Display sehe? oder
Ich sehe keine Nummer auf dem Display, könnten Sie sie mir nennen?
Diese Fragen sind „unschuldig“. Kunden, Lieferanten und seriöse Verkäufer haben mit diesen Fragen absolut kein Problem. Sie haben auch kein Problem damit, die Gesprächsführung mal aus der Hand zu geben, denn jedes normale Gespräch ist einen gegenseitiges Geben und Nehmen.
Aber unseriöse Verkäufer hassen die Fragen, wie die Pest, weil sie der Situation das Überraschungsmoment und die Anonymität nehmen. Außerdem regieren sie auf solche Fragen ausweichend und ablehnend, weil Ihre Gesprächsleitfäden, von gewissen Standardantworten auf ihre eigenen Fragen ausgehen und weil sie in der Regel keine Zeit haben zu plaudern. Stellt ihr nun selbst Fragen, hängt der Anrufer in der Luft, weil der (fleissig auswendiggelernte) Gesprächsleitfaden das nicht vorsieht oder weil er ab einer gewissen Gesprächsdauer selbst unter Zeitdruck gerät.
Die ausweichende Reaktion von unseriösen Verkäufern wird eure Sekretärin „spüren“ und ihr die Sicherheit geben, dass sie es ggf. mit einem unseriösen Anruf zu tun hat. Ziel eurer Sekretärin sollte in dem Moment sein, das Gespräch zu beenden und auf einen „Rückruf durch den Chef/die Chefin“ in 10 Minuten hinzuwirken. Alternativ dazu kann sie die Anruferin bitten, selbst nochmal in 10 Minuten anzurufen.
Diese Ziele wird sie auch unter Druck verfolgen können, denn sie macht mit dieser Bitte nichts kaputt oder falsch. Sie weist niemanden zurück, sie stimmt aber auch keinem „aufgezwungenen“ Verfahren der Anruferin zu. Sie verschiebt die Klärung zeitlich einfach nach hinten. Und dadurch trennt sie häufig schon automatisch die Spreu vom Weizen.
Wenn es gar nicht anders geht, sollte sie zur Geschäftsführung durchstellen dürfen. Das verlagert zwar nur das Problem, aber der Unterschied ist, dass „der Chef/die Chefin“ auch mal „einfach auflegen“ oder einfach „nein“ sagen kann. Denn spätestens er/sie weiß, welche Kontakte/Verträge er laufen hat.
Eure Absicht, juristisch gegen diese Machenschaften vorzugehen, kann ich nur unterstützen. Hier ein paar Ideen dazu:
a) Schaut mal in eurer Telefonanlage oder euren Telefonen nach, ob ihr Telefonnummer der Anruferin, Zeitpunkt und Länge des Gesprächs ermitteln könnt. Das ist wichtig, da ihr unter Umständen dann mit Hilfe der Bundesnetzagentur den tatsächlichen Anrufer ermitteln könnt. Achtung: die angezeigte Nummer muss nicht zwingend die tatsächliche Nummer der Anruferin sein (clip no screening). Das kann aber die BNA herausfinden. Nicht selten werden Callcenter beauftragt, diese Form der Kaltaquise zu betreiben. Zwar könnt ihr juristisch gegen die Rechnung stellende Firma vorgehen, aber die wird im Zweifel darauf verweisen, dass sie einen Dienstleister (Callcenter) beauftragt hat. Ideal ist es, wenn ihr das vorher ermitteln und u.U. zeitgleich gegen beide Firmen vorgehen könnt.
Die Bundesnetzagentur kann bei Coldcalls sehr empfindliche Strafen verhängen. Allerdings wird es mit diesem Argument für euch schwer, da ihr eine Firma seid und Coldcalls dann erlaubt sind, wenn anzunehmen ist, dass das angebotene Produkt/die Dienstleistung sinnvoll bzw. prinzipiell brauchbar für diese Firma ist. Das ist bei einem Branchenbucheintrag eigentlich bei jeder Firma der Fall. Etwas anderes wäre es, wenn ihr zuvor ggü. der Firma nachweislich ein Werbeverbot verhängt habt.
Versucht ggf. noch andere Geschädigte zu finden und tut euch zusammen.
b) Zeitpunkt und Länge des Gesprächs sind aber noch in anderer Hinsicht wichtig. Wenn anhand der Aufzeichnung eurer Telefone/Telefonanlage ersichtlich wird, dass das Gespräch 15 Minuten gedauert hat, aber der Gesprächsmitschnitt nur 5 Minuten hat, wird keiner mehr bestreiten können, dass das Band geschnitten wurde.
c) Ein weiterer Ansatz ist, dass eure Sekretärin vermutlich keine Prokura hat. Sie kann also keine wirksamen Verträge für euch eingehen. Sofern auf dem Band also nicht zu hören ist, dass sie gefragt wurde, ob sie im Namen der Firma Verträge eingehen kann, ist der ganze Vertrag mMn nicht nur nichtig. In dem Fall kann das Band sogar als Nachweis für einen Betrugsversuch dienen.
Ich bin kein Anwalt. O.g. entspricht aber meiner Erfahrung aus meiner Zeit im Callcenter.
Wichtig ist: So sehr es bei diesem Verkaufsgebaren auch schwer fällt. Wenn Ihr nicht sicher seid, dass ihr eventuell in einem Prozess wirklich gewinnt, versucht eher Schadensbegrenzung (Abwendung der Rechnungsforderung) und investiert das Geld, das ihr dem Anwalt zahlen müsstet ggf. in eine Telefonanlage, mit der man jederzeit auf Knopfdruck Gespräche aufzeichnen kann und Anrufernummern sperren kann.
Falls ihr Fragen habt, schreibt mir einfach eine Mail. Ich versuche dann soweit es mir möglich ist weiterzuhelfen.
Gruß aus Mannheim
Dropwort
Ich bin auch auf diese Betrüger reingefallen. Habe nach langer Überlegung entschieden, dass ich das nicht bezahlen werde. Ich habe sofort den Vertrag wegen Erklärungsirrtum aufgrund Inhaltsirrtum, arglistiger Täuschung und unerlaubten Werbeanruf angefochten. Denn Widerrufen kan man nicht.Da ich jetzt schon vieles über diese abzocker Firma gelesen habe, habe ich auch schon mal das Inkassounternehmen unter die Lupe genommen. Also zunächst einmal muss jedes Inkassounternehmen gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz registriert sein und benötigt eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgericht. Ist ein Inkassobüro nicht zugelassen, so begeht der Betreiber ein bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit. Ihr könnt über http://www.rechtsdienstleistungsportal.de kostenlos erfragen, ob das Inkassobüro zugelassen ist. Weiter habe ich mir das Inkassoschreiben der Spezialdetektei angeschaut. Es fehlt die Registrierungsnummer auf dem Schreiben. Das ist schon sehr merkwürdig. Morgen rufe ich beim Gericht an und erfage, ob das Unternehmen angemeldet ist. Jetzt kommt es aber noch dicker. In der Dülkenstr.9 ist nicht das Inkassounternehmen zu finden, sondern eine Bürovermietung mit Namen Guido Wisgen mit der Tel.Nr.: 022039354866 ruf ich morgen auch an. Die Telefonnummer des Inkassobüros lautet aber 032223478069. Die Vorwahl gibt es noch nicht einmal, also eine Scheinnummer. Kein Wunder das da niemand ran geht. Solltet Ihr also auch ein Inkassoschreiben erhalten, findet Ihr ein Musterschreiben unter „Antwortbrief gegen ungerechtfertigte Inkassoforderungen“. Ich hoffe ich konnte helfen. Ich zieh es jedenfalls durch.
Wir haben das auch durchgezogen und zwar erfolgreich:
Erfolgreich abgewehrt: Der mutmaßliche Betrugsversuch von EBVZ.DE und Vanessa Gambietz – http://www.werner-deck.de/blog/?p=1099
[…] Was zuvor an mutmaßlichem Betrugsversuch passierte, können Sie hier lesen. […]
Ach wie armselig, ihr mutmaßlichen Betrüger von EBVZ.de. Für wie dumm haltet ihr mich eigentlich? 🙁
Der Beitrag hier wurde anonym kommentiert, mit einer Wegwerfadresse aber von mir nicht frei gegeben. Der Kommentator sang das hohe Lied auf seinen angeblich so tollen Eintrag bei EBVZ.de. Bescheuert ist dafür noch weit untertrieben! 🙁
Hallo leider hat es mich nun auch erwischt.
Habe schon eine Mahnung von der EBVZ bekommen und heute ein „letzte Zahlungsaufforderung“. Sie drohen jetzt mit einem Inkassobüro.
Ich werde am Freitag bzw Dienstag zur Polizei gehen und eine Anzeige machen außerdem werde ich mir einen Anwalt nehmen.
Was kann ich nun machen ? Habe ja schon gelesen das das Inkassobüro nicht richtig sei und Anwalt + Polizei mir da helfen kann.
Hoffe das tun die auch.
Wir sind aus der Nummer rausgekommen: http://www.werner-deck.de/blog/?p=1099
Also nun droht mir die EBVZ mit einem Inkassobüro … sollte ich jetzt zu einem Rechtsanwalt gehen ? Anzeige bei der Polizei ist schon gemacht)
Haben Sie genau gelesen haben, was wir getan haben und wie wir den „Angriff“ abwehrten?
Z.B.: http://www.werner-deck.de/blog/wp-content/uploads/Widerspruch-EBVZ.jpg etc.
Sicherheitshalber würde ich zum Anwalt gehen.
Hatte heute eine fremde Telefonnummer (hab’s versucht ebz) freue mich schon auf Morgen. Ich werde das Gespräch selbst verständlich aufzeichnen. Ich freu mich. :-))
Auf den Bericht bin ich schon gespannt. 🙂
Hallo..
ich brauche ja garnicht viel sagen wie bei herr Deck und vielen anderen ist es auch mir passiert.
ich habe bereits auch angefochten sprich der Brief ist in der Post hatte am Freitag den Anruf und Samstag die Rechnung, nun ist meine Frage es geht um das Unternehmen meines Mannes daß Gewerbe läuft ausschließlich auf ihn ich habe somit nichts damit zu tun aber kümmere mich halt um die Werbung, auf meiner Rechnung steht seine Firma und mein Name, ich habe aber in den gab’s gelesen daß Verträge ausschließlich mit unternehmen geschlossen werden, können die mir nun überhaupt was? Kann mir dazu jemand was sagen Danke im voraus Gruß
Es wird ja in dem aufgezeichneten Telefongespräch gefragt, ob man bevollmächtigt ist, den Vertrag zu schließen. Diese Frage haben auch Sie mit JA beantwortet. Von daher greift Ihre Argumentation leider nicht. Sehen Sie sich einfach alles genau an, wie wir aus der Nummer herausgekommen sind. Viel Glück.
Hallo,
leider hat es mich auch eiskalt erwischt in der Firma meines Lebensgefährten.
Ich wurde im Stress von dieser Abzocke- Firma überrascht.Mir wurde vorgelogen, das es sich lediglich um Datenabgleich handelt(vor ca. 5 Wochen war Jemand da vom Örtlichen Telefonbuch und dachte es hängt damit zusammen…….leider nicht).Als ich dann bei der Aufzeichnung gefragt wurde,ob ich Befugt bin den Auftrag abzuschließen,sagte ich Nein.Er stoppte das Band und fragte was das Problem sei,es besteht doch schon längst ein Vertrag mit der Firma und ich nur bestätigen sollte das es richtig sei.Es gab für jede Bedenkliche Frage eine Antwort von ihm.Und so kam was kommen musste…ich sagte JA.Kurze Zeit später erzählte ich meinem Lebensgefährten,das sich die EBVZ gemeldet hat um Daten abzugleichen.Er sagte das er so ein Unternehmen gar nicht kennt.Mir wurde auf einmal richtig schlecht.Sofort wählte ich Wahlwiederholung und hatte natürlich nur eine Bandansage dran.Ich versuchte es im Internet und die Suchmaschine spuckte mir gleich: EBVZ Betrug aus.
Nachdem ich am nächsten Tag eine email und sogar ein Fax an diese Firma geschickt habe,das ich belogen wurde es bestehe ein Auftrag und so weiter, bekamen wir dann am darauffolgenden Tag die Rechnung.Sofort wurde wieder eine email und ein Fax gesendet,das wir rechtlich dagegen vorgehen werden falls man auf die Forderung besteht.Somit kam dann eine email zurück mit dem exakten Wortlauten wie hier oben schon beschrieben.
Nun wurde alles an einen Anwalt weitergegeben und wir werden mit allen Mittel dagegen vorgehen.
Mein Haussegen hängt seitdem natürlich etwas schief.Dachte mir könnte sowas in meinen 42 Jahren nicht passieren.Ich schäme mich sehr dafür auf so eine Abzocke reingefallen zu sein.Man muss so Jemanden doch ein für allemal das Handwerk legen können,auch wenn man dafür sogar an die Öffentlichkeit geht(Fernsehen).
Liebe Grüße aus der Heide
Ich kann zu diesem unseriösen Unternehmen nur sagen: schämt EUCH!
Das gleiche haben sie mit mir und meinem Partner auch versucht.Genau nach diesem Chema.Nur die Taktik war etwas anders.Es sei ein Controll Anruf und die Daten werden auf Band aufgenommen.
So erschien es dann,als ob man einen Vertrag abgeschlossen hätte.
Aber das Vorgespräch war natürlich nicht mit auf der CD.
Ganz schön Clever das ganze!
Ihr Lieben, diese Schweine haben meinen Mann bei der Arbeit erwischt. Er war total überrascht, wusste gar nicht wer die sind und bat die Unterlagen zu schicken, um diese zu prüfen. Es kam eine Rechnung. Ich erreichte jemanden telefonisch. ….ek Pack ohne Skupel. Wir haben einen Anwalt genommen. Habe mich an RTL und die Bild gewand. …hoffe die melden sich. Alle sollten an die Presse! STELLT EUCH NUR VOR. ..MENSCHEN LASSEN SICH EINSCHÜCHTERN….BEZAHLEN GELD FÜR NICHTS…..ICH KÖNNTE KOTZEN.
Sehr geehrter Herr Deck,
es freut mich, dass es Menschen wie Sie gibt, die sich von solchen Gaunern nicht irritieren lassen. Weiter so! Völlig unverständlich ist mir, dass solche Gaunerfirmen über einen längeren Zeitraum ehrliche Menschen betrügen und bedrohen dürfen. Dass die Justiz die Verantwortlichen noch nicht hinter Gittern gebracht hat, erschreckt mich und lässt mich am Rechtsstaat zweifeln.
Solidarische Grüße
Peter W.
1. Vielen Dank und
2. Korrigiert! 😉
Danke, Herr Deck!
Ich habe jetzt mal ein wenig Öl ins Feuer geschüttet, indem ich die großen Unternehmen Aral, Sixt und A.T.U. angeschrieben, die ebvz als Kooperationspartner angibt:
http://www.medienjournal24.de/2012/05/31/neue-kooperationspartnerschaften-werten-ebvz-branchenbucheintrag-auf-1900/
Diesen Unternehmen habe ich folgenden Link gemailt:
https://www.google.de/search?q=ebvz+Betrug&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=0AQ-VpflD4uKzAPD0onwCA
und gefragt, ob tatsächlich eine Kooperationspartnerschaft mit dieser Abzocker-Firma besteht und wenn dies der Fall ist, sie diese schleunigst beenden müssten. Es wäre aber auch möglich, dass ebvz wie im Google-Fall, einfach nur gelogen hat:
http://www.radziwill.info/Verlag-fuer-elektronische-Medien-Melle-hat-sich-erwischen-lassen-zukuenftig-keine-Behauptung-einer-Google-Kooperation
Ich melde mich, wenn ich Antwort auf meine Mails bekommen habe.
Wir wollen doch mal schauen, ob man diesen Abzockern nicht ein Feuer unterm Hintern machen kann.
Wunderbar! ☺👍
Hallo MalerDeck,
mit 357,– € sind Sie noch human bedient worden. Am 30.9.2015 haben auch wir einen unverlangten Kaltaquise-Anruf von EBVZ.DE erhalten. Tags darauf kam bei uns eine Rechung über 714,– € an. Wir haben die Forderung sofort schriftlich reklamiert und zurück geschickt. Über unseren Anwalt haben wir ein Wettbewerbsrechtlich Abmahnung, eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, eine Anfechtung wegen Irrtums und einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 124,00 Antwaltsgebühren erstellt. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir die Gleichheit vor dem Gesetz für Verbraucher und Unternehmern beantragt und Anzeige bei der Bundesnetzagentur und Strafanzeige erstattet.
Gute Aktion! 🙂
Hallo Herr Deck,
uns hat es leider auch erwischt. Der gute Mann am Telefon hat die ganze Sache so gut verschleiert dass ich in davon ausging dass es sich um die Verlängerung meiner Internetseite handelt. Im Vorgespräch mit dem Mitarbeiter war nicht eindeutig herauszuhören dass es sich ausschließlich um einen Werbeeintrag im Branchenverzeichniss handelt.
Diese Irreführung hat der Mitarbeiter vorsätzlich ausgenutzt.
Nach mehrmaligem nachfragen ob es sich um den Webshop und Webseite my-easycatering handelt, wurde mit ja beantwortet. Für mich war klar dass es um die Fortsetzung meines
Vertrags von 1und1 geht und nicht ausschließlich um eine Werbeanzeige im elektronischen Verzeichnis. Der webshop hat genau den gleichen Betrag monatlich wie die monatliche Rate die
der Mitarbeiter mir angeboten hat. Wo für mich nochmals klar war, dass ich bei der Verlängerung meines webshops bin. Nach der ersten Bandaufnahme hatte ich noch eine Frage ob es sich wirklich um
meinen Webshop und Internetseite my-easycatering handelt. Die mit ja beantwortet wurde. Daraufhin wurde die Bandaufnahme nochmals gestartet.
Ausserdem wurde weder auf AGB´s noch auf Kündigungsfristen oder Rücktrittsrecht hingewiesen.
Habe heute genau den gleichen Brief wie alle bekommen dass die Stornierung nicht zulässig ist.
Werde morgen meinen Anwalt einschalten.
Hoffe dass solchen Betrügern bald das Handwerk gelegt wird.
Wenn jemand Tipps hat gerne an uns schicken.
info@gastroundmore.de
Hallo Christoph,
zu dem Thema findet sich jede Menge bei Google. Diese Kanzlei ist da auch aktiv gewesen:
http://www.felser.de/blog/erfolg-gegen-ebvz-de-verlag-fuer-elektronische-medien-melle/
Viele Grüße
Matthias
Hallo Matthias,
danke für die Nachricht.
Habe alles unserem Anwalt übergeben. Mal schauen was dabei rauskommt.
Gruß
Christoph
Hallo Herr Deck,
ich hatte ja gepostet, dass ich einige Firmen angeschrieben und diese gefragt hatte, ob tatsächlich eine Kooperation mit der unseriösen Firma besteht. Gestern bekam ich eine Antwort:
>EBVZ und/oder WAFA
Sehr geehrter Herr W.
vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis. Da wir in der Tat nicht mit der Firma EBVZ kooperieren und uns diese Werbeaussagen auch nicht bekannt waren, haben wir nach entsprechenden Recherchen sämtliche Referenzen der von Ihnen festgestellten Art sowohl auf den Seiten des EBVZ selbst als auch auf Seiten Dritter löschen lassen.
Vielen Dank nochmals für Ihren Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen/Best regards
BP Europa SE<
Diese Mail zeigt einmal mehr, wie betrügerisch vorgegangen wird. Da werden seriöse Konzerne mit hinein gezogen, um dem Kunden vorzutäuschen, wie seriös man doch selbst ist. Pustekuchen!
Vielleicht hilft das auch den Betrogenen, da es zum wiederholten Male absolut kein gutes Licht auf diese Firma wirft.
Viele Grüße
Peter W.
Vielen Dank für diese ergänzende Info. 🙂
Bitteschön! 🙂
Die Abzocker verzichten jetzt ganz darauf sich Kooperationspartner zusammen zu lügen. Welches seriöse Unternehmen möchte schon mit einem solchen Schmuddelfirma in Verbindung gebracht werden?
gut das ich immer sehr vorsichtig bin: unbekannte neue Telefonnummer, wenn ich im Büro sitze, gleich im Internet suchen lassen! ansonsten auch mal klingeln lassen, bis die auflegen, wenn man unterwegs ist. aber das Dreiste ist, die versuchens immer wieder, diese Schweinepriester!
Sehr geehrter Herr Deck,
vielen Dank für die umfangreiche Sammlung zu der dubiosen Firma von Vanessa Gmbietz.
Wir betreiben ein kleines Tagescafé in Mittelfranken und sind ebenfalls auf die Machenschaften dieser Firma hereingefallen.
Leider ist es für uns nicht gut ausgegangen. Das Amtsgericht Schwabach ist unserer Argumentation nicht gefolgt und hat uns rechtskräftig zur Zahlung verurteilt. Mit Rechtsanwaltskosten, Zinsen und Gerichtskosten wird mich der „Spaß“ deutlich mehr als 600 Euro kosten.
Solange es immer noch Gerichte gibt, die solche Machenschaften auch noch unterstützen, wird diese „Firma“ wohl weitermachen.
Deshalb ist es ganz wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass man am Telefon ganz vorsichtig sein muss.
Ich denke einfach auflegen ist hier keine Unhöflichkeit, sondern die (fast) einzige Möglichkeit sich zu wehren.
Herzliche Grüße
Hermann Krauter
Lieber Herr Krauter,
es macht mich wütend :-(, wenn ein Gericht so urteilt. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Zumal von EBVZ.DE verbotener Weise angerufen wurde. Hier ist doch der Gesetzgeber gefragt.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck
Gleiche Masche im September 2015
Unsere Mitrbeiterin wurde von Frau Zirmer angerufen.
Die Dame am Telefon erzählte ihr wir hätten bereits einen Eintrag bei der EBVZ, der bisher immer 3 Jahre lief, davon ein Jahr kostenfrei. Dieser würde sich nun verlängern, weil er nicht gekündigt wurde, ob er sich um ein Jahr oder um drei, wovon wieder ein jahr kostenfrei wäre, verlängern soll.
Da unsere Mitarbeiterin das nicht entscheiden konnte/wollte erklärte Frau Zirmer, dass der Vertrag sich sowieso verlängern wird sie jetzt quasi das kostenfreie erste Jahr für uns sichern müsste. Das Gespräch wurde in Teilen mitgeschnitten. Vor allem der Anfang mit der Behauptung wir hätten einen Vertrag fehlt natürlich.
Am selben Tag habe ich per Mail (Faxnummer EBVZ ist nie erreichbar) die Sache klargestellt und mit Strafanzeige gedroht.
Und so ging es weiter:
1. Rechnung EBVZ kam ca. 7 Tage später (420€)
2. Schreiben ANfechtung von uns an EBVZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei Ihnen nichts bestellt.
Hinsichtlich Ihres nicht autorisierten Telefonanrufes haben wir Sie bereits mit Schreiben vom 09.2015 informiert.
Rein fürsorglich fechten wir hiermit den angeblichen Vertrag an, widerrufen die angebliche Bestellung und kündigen den angeblichen Vertrag.
Die Rechnung werden wir nicht bezahlen.
3. Strafanzeige gleicher Tag durch uns
4. Mahnung 1 EBVZ
5. Mahnung 2 EBVZ
6. Schreiben Anwalt EBVZ Dr. Schneider
– sehr dramatisch
– Klageandrohung usw.)
7. Schreiben unser Anwalt an EBVZ
– §7 UWG > cold call ist wettbewerbswidrig
– strafbewehrte Unterlassungsforderung
– Hinweis auf die Vielzahl von ähnlichen Fällen im Web
8. Schreiben Anwalt EBVZ Dr. Schneider
– wenig Neues
– sehr viele Urteile die vielleicht ähnliche Fälle betreffen
– Versuch einer außergerichtlichen Eingung
– letzte, letzte Frist
Seit Januar 2016 ist Ruhe. Wir denken, dass es so bleibt.
ZUSAMMENFASSUNG:
Nicht zahlen. Nicht einknicken. Nur so werden wir auf Dauer diese Sorte Firmen hoffentlich los.
Grüße
H. Müller
MNP Ingenieure
Vielen Dank für die Info. Richtig gemacht! 🙂
Drecksfirma! Uns hat Sie auch erwischt und das ungerechte ist, dass solche Machenschaften in Deutschland akzeptiert werden und man über Rechtsanwalt nicht an die Sch… ran kommt! Armes Deutschland, scheiß Gesetzeslage. Echt traurig.
Hallo!
Ich mache das ganze auch durch. Es fing 2014 an. Erst kamen Rechnung, dann habe ich ein Gegenschreiben abgeschickt. Als Antwort kam ein Schreiben alles sei ein gültiger Vertrag und als Beleg bekam ich einen fremden Telefonmitschnitt und danach Mahnungen. Nach einem Schreiben meines Anwaltes war dann erstmal Ruhe. Diesen Sommer kam dann ein Mahnbescheid. Ich legte Widerspruch ein. Jetzt kam Post vom Gericht. Also geht es jetzt in die nächste Runde! Bin gespannt was daraus wird.
Ich finde es allerdings sehr interessant das ein “ Branchenbuch “ auf seiner Startseite auf EINEN Erfolg vor Gericht hinweisen muss bei dem ein Anwalt nicht erschien.
Komisch ist auch das es da einen Blog gibt ohne Impressum der in gleicher Art berichtet.
Da wird wohl versucht den Geschädigten weis zu machen man hätte keine Chancen!
Gruß!
Sven