Anfang Oktober berichtete ich über den unerlaubten Telefonanruf und den von mir angestrengten Prozess gegen den Anrufer. Vor wenigen Tagen erging das für mich siegreiche Urteil.
Amtsgericht Karlsruhe
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
Werner Deck Unternehmensberatung e.K., Benzstr. 4, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
– Klägerin –
gegen
XXXXX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer XXXXX, 76185 Karlsruhe
– Beklagte –
wegen Unterlassung
hat das Amtsgericht Karlsruhe durch die Richterin XXXXX auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25.11.2015 für Recht erkannt:
- Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung untersagt, den Kläger zu Werbezwecken telefonisch unter seiner Telefonnummer 0721/9XXXXX anzurufen, ohne dass der Kläger vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.100,00 € vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Das vollständige Urteil können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.
[…] Den Prozess wegen unerlaubter Telefonwerbung gegen die anrufende Firma gewonnen […]
[…] Den Prozess wegen unerlaubter Telefonwerbung gegen die anrufende Firma gewonnen […]