Telefaxspammer wurde von mir kostenpflichtig abgemahnt und musste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben

Erstellt am 6. Dezember 2015 von

Ob verbotene Emailwerbung, unerlaubte Telefonwerbung oder unerlaubte Telefaxwerbung, stets muss der Spammer stets mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, rechnen.

Diese ständigen Belästigungen, zumal eindeutig verboten, lasse ich mir nicht bieten. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, verklage ich den Spammer erforderlichenfalls.

Hier musste ein Telefaxspammer die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Kostet auch Geld

Die Unterlassungserklärung. Telefaxwerbung ist verboten!

Kosten der Unterlassungserklärung

Der Überweisungsbeleg der Rechtsanwaltskosten des Telefaxspammers. Billiger ist es, nicht mehr zu spammen!


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