Schlagwort-Archiv: Urheberrecht

Verletzung meiner Marke „Opti-Maler-Partner“ und Textklau von meiner Homepage. Die immer gleichen faulen Ausreden

Autor: Werner Deck am 11. März 2017

In unregelmäßigen Abständen bin ich im Internet auf der Suche nach „Kollegen“, die bei Opti-Maler-Partner einfach Texte abschreiben und auf ihrer Homepage verwenden. Dieser Tage wurde ich wieder einmal fündig. Dafür zwei exemplarische Beispiele mit ebenso exemplarischen Reaktionen.

Beispiel 1:
Auf der Internetseite eines „Kollegen“ fand ich dieses Gedicht, das bei Opti-Maler-Partner so auf der Homepage steht (Link).  Und so stand es auf der Internetseite des „Kollegen“, wortwörtlich abgeschrieben.

Textklau

Wortwörtlich bei Opti-Maler-Partner abgeschrieben

Nachdem der „Kollege“ kostenpflichtig abgemahnt wurde, schrieb er mir diese Email:

Habe gerade festgestellt, das ich da was gemacht habe,was nicht ok ist. Soll keine Entschuldigung sein aber war mir nicht klar, das es unerlaubt war Ihren Text zu übernehmen. Fand den Text einfach gut, weil ich in dieser Beziehung nicht gerade gut bin, einen Text für meinen Betrieb zu gestalten.Was soll ich groß schreiben um diesen Vorgang zu beschreiben….Möchte mich Entschuldigen und werde Ihre Texte umgehend aus meiner Homepage entfernen und möchte Sie Bitten, auf die Schadensersatzforderung zu verzichten. Danke Mit freundlichem Gruß

Beispiel 2:
Diesem „Kollegen“ hat der Markenname „Opti-Maler-Partner“ offensichtlich sehr gut gefallen, denn er benutzt den Markennamen zur Kennzeichnung seines Betriebs.

Markenverletzung

Verletzung meiner Marke „Opti-Maler-Partner“

Nachdem auch dieser „Kollege“ kostenpflichtig abgemahnt wurde, erhielt ich diese Email.

Sehr geehrter Herr Deck,

zu aller erst möchte ich klarstellen, dass es sich hier um keinerlei böse Absicht oder Missbrauch geschweige denn Vorsatz oder Ähnlichem handelt und schon gar nicht um irgendwelche Kopien etc.! Auch ist es für mich gerade nicht direkt ersichtlich wo dieses geschützt ist, außer aus der anhängenden Urkunde.

Ich bitte Sie daher im Sinne unserer beider Unternehmerschaft dies auf dem kurzen Dienstweg zu klären und von der Forderung abzusehen.

Natürlich erhalten Sie dann von mir die unterschriebene Unterlassungserklärung, das ist für mich völlig nachvollziehbar und Ihr Recht. Ich werde natürlich sofort alles entfernen, trotzdem ein direkter Vergleich für mich nicht direkt ersichtlich ist. Vorab möchte ich mich aber gerne mit Ihnen einigen, ohne dass es irgendwelcher Kosten Bedarf. Denn das schadet mir in jeglicher Form und ich wage zu behaupten das anständige Unternehmer sich auch so einigen können ohne gegenseitig Schaden zuzufügen, zumindest aus meiner Sicht, denn das war nie in meinem Sinne oder meine Intension.

Ich würde mich daher über Ihre zeitnahe Antwort und Ihrem Verständnis sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Vorsatz war das natürlich nicht, das ist halt so aus Versehen passiert, keiner weiß wie! Sich mit mir einigen, ohne dass es Kosten bedarf, wie geht denn das? Klar, auf dem kurzen Dienstweg, so unter uns Unternehmern, soll ich die Kosten erlassen!

Ja, ja, alle haben immer keine Ahnung, haben nie in böser Absicht gehandelt, wollen aber die Kosten nicht bezahlen.  So sind jeweils die allermeisten Reaktionen der Abgemahnten. Hallo? ?

Wie heißt es doch so schön: „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“.  Wer aber heute noch nicht mitbekommen hat, dass man Texte nicht einfach aus dem Internet abschreiben kann, um sie auf seiner eigenen Homepage zu verwenden, dem ist nicht zu helfen. Von der Verwendung von Markennamen ganz zu schweigen.

Gestern sagte ich noch zu der Polizeistreife, die mich anhielt (Ironie an):

„Oh, ich bin gar nicht absichtlich über die rote Ampel gefahren und Alkohol trank ich auf der Party auch nur aus gesellschaftlichen Gründen. Wir werden uns doch gegenseitig keine Schwierigkeiten machen. Dann darf ich also meinen Führerschein behalten und auf das Bußgeld verzichten Sie bitte auch!“

Ironie aus.  ?

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2. Karlsruher Eventrecht-Frühstück, Rechtsanwälte Schutt und Waetke

Autor: Werner Deck am 24. Juli 2015

Heute Morgen war ich bei einem erneut sehr aufschlussreichen und informativen Vortrag von Rechtsanwalt Thomas Waetke.

Eventrecht

Eventrecht-Frühstück, Rechtsanwälte Schutt und Waetke

Eventrecht Urherberschutz

Die Vorbereitungen sind getroffen und die Teilnehmer genießen noch das schmackhafte Frühstück

Eventrecht Rechtsanwälte

Im Fachgeespräch, die beiden Experten für Eventrecht, Markenrecht, IT-Recht und Urheberrecht: Rechtsanwälte Thomas Waetke und Timo Schutt

Eventrecht

Rechtsanwalt Thomas Waetke bei seinem informativen und dynamischen Vortrag

Eventrecht

Das waren die Themen

Für alle Teilnehmer und auch für mich, war vieles neu. Jetzt versetzen die wichtigen Informationen alle Teilnehmer in die Lage, künftig mit diesem hochsensiblen Thema wesentlich besser umgehen zu können.

Vielen Dank an Rechtsanwalt Thomas Wetke, für diese wertvollen und hilfreichen Hinweise.

Schöne Geste: Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin, bekam zum Schluss noch eine Sonnenblume überreicht

Schöne Geste: Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, bekam zum Schluss noch eine Sonnenblume überreicht. Für Frühstück, Informationen und Sonnenblume: Vielen Dank!

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