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Markenverletzer meiner Wortmarke „Opti-Maler-Partner“. Billig wird das für den „Kollegen“ ganz sicher nicht

Autor: Werner Deck am 5. Dezember 2020
Verletzer der Wortmarke Opti-Maler-Partner

Verletzung der Wortmarke Opti-Maler-Partner

Immer wieder kopieren fantasielose “Kollegen” ganze Textpassagen aus unserer Homepage, Werbeanzeigen oder, wie in diesem aktuellen Fall, übernehmen skrupellos die geschützte Wortmarke “Opti-Maler-Partner” meines Franchise-Systems. Mit diesem Link geht es zu einigen Beispielen.

Firmenfahrzeug

Genau. Wir lernen uns jetzt ganz gut kennen 😉

Fahrzeug mit Markenverletztung Opti-Maler-Partner

Der Aufforderung komme ich gerne nach. Der „Kollege“ wird von meinem Rechtsanwalt angesprochen

Dieser “Kollege” wird von meinem Rechtsanwalt abgemahnt, muss die nicht geringen Anwaltskosten bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Zusätzlich wird er aufgefordert Auskunft zu erteilen, seit wann er meine Marke verwendet und in welchen Medien (Print, online, Plakat, etc.) die Marke verwendet wurde. Danach berechnet sich dann der Schadenersatz, der zu zahlen ist. Billig wird das für den “Kollegen” ganz bestimmt nicht!

Ein solches Vorgehen meinerseits ist zwingend geboten,

  • um meine Franchise-Partner zu schützen,
  • die Marke nicht verwässern zu lassen und
  • weiteren Verletzern vorzubeugen.

Die Verletzung meiner Marke „Opti-Maler“, wenn auch nur kurzfristig, kostet den „Kollegen“ insgesamt € 1.037,03

Autor: Werner Deck am 19. Oktober 2018

Am 11. Juli berichtete ich innerhalb des Beitrags „Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben“ über diesen Fall eines Markenverletzers.

Zunächst gab der „Kollege“ die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Da dies wegen der Wiederholungsgefahr unabdinbar ist, wurde ihm die (verteuernde) Klage angedroht. Zwischenzeitlich wurde die Unterlassungserklärung abgegeben.

Danach wurden von meinen Rechtsanwälten, gegenüber dem Markenverletzer, die Kosten beziffert.

Rechtsanwaltsschreiben

Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz

Rechtsanwaltschreiben

Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz

Rechtsanwaltsschreiben

Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz

Emailtext

Info über Unterlassungserklärung und Auskunft

Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner.

Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben

Autor: Werner Deck am 11. Juli 2018

In einem Franchise-System, kommt der Marke eine herausragende Bedeutung zu. Den stärksten Markenschutz genießt eine Wortmarke. In meinem Fall die Wortmarke „Opti-Maler„.

Einen weitaus geringeren, bis gar keinen Schutz, bietet eine Wort-/Bildmarke. Dazu werde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Beitrag schreiben.

Der Schutz ist einerseits zur Kennzeichnung des Systems nach außen, andererseits aber auch als Systemschutz für die am System teilnehmenden Partner unabdingbar. So ist das System und auch die Partner, vor Trittbrettfahrern und Plagiatoren sicher geschützt.

Das zählt mit zu den originären und wichtigsten Aufgaben eines Franchise-Gebers.

Zu diesem Thema schrieb ich schon einmal folgende Beiträge:

Heute entdeckte ich wieder einmal einen Plagiator. Vieles an Suche im Internet kann man automatisieren, aber leider nicht alles. So prüfe ich auch immer wieder regelmäßig händisch nach, ob irgendwo unsere Marken unberechtigt verwendet werden.

Nun wurde ich wieder einmal fündig. Ein „Kollege“ benutzt die geschützte Wortmarke „Opti-Maler„. Fundstellen dokumentiert und an meinen Rechtsanwalt zur Abmahnung übergeben.

Email

Email an meinen Rechtsanwalt

Werbeanzeige

Unerlaubte Benutzung meiner Wortmarke „Opti-Maler“

Registrierungsurkunde

Registrierung der Wortmarke „Opti-Maler“ beim Deutschen Patent- und Markenamt

Für die internationalen Partner ist ein Markenschutz ebenso selbstverständlich wie notwendig. Deshalb ist die Wortmarke „Opti-Maler“ auch im deutschsprachigen Ausland geschützt, siehe bei „1“ in der obigen Registrierung.

Noch eine Anmerkung am Rande. Ein „Kollege“, der „Opti-Maler“ verwendete und nicht klein bei geben wollte, betrieb als Returkutsche Anfang 2008 die Löschung meiner Marke, siehe bei „2“ in der obigen Registrierung. Allerdings hatte er damit keinen Erfolg.


Update am 19.10.2018: Der obengenannte Markenverletzer gab zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung ab und erhielt von meinen Rechtsanwälten die Kosten beziffert.

Verletzung meiner Marke „Opti-Maler-Partner“ und Textklau von meiner Homepage. Die immer gleichen faulen Ausreden

Autor: Werner Deck am 11. März 2017

In unregelmäßigen Abständen bin ich im Internet auf der Suche nach „Kollegen“, die bei Opti-Maler-Partner einfach Texte abschreiben und auf ihrer Homepage verwenden. Dieser Tage wurde ich wieder einmal fündig. Dafür zwei exemplarische Beispiele mit ebenso exemplarischen Reaktionen.

Beispiel 1:
Auf der Internetseite eines „Kollegen“ fand ich dieses Gedicht, das bei Opti-Maler-Partner so auf der Homepage steht (Link).  Und so stand es auf der Internetseite des „Kollegen“, wortwörtlich abgeschrieben.

Textklau

Wortwörtlich bei Opti-Maler-Partner abgeschrieben

Nachdem der „Kollege“ kostenpflichtig abgemahnt wurde, schrieb er mir diese Email:

Habe gerade festgestellt, das ich da was gemacht habe,was nicht ok ist. Soll keine Entschuldigung sein aber war mir nicht klar, das es unerlaubt war Ihren Text zu übernehmen. Fand den Text einfach gut, weil ich in dieser Beziehung nicht gerade gut bin, einen Text für meinen Betrieb zu gestalten.Was soll ich groß schreiben um diesen Vorgang zu beschreiben….Möchte mich Entschuldigen und werde Ihre Texte umgehend aus meiner Homepage entfernen und möchte Sie Bitten, auf die Schadensersatzforderung zu verzichten. Danke Mit freundlichem Gruß

Beispiel 2:
Diesem „Kollegen“ hat der Markenname „Opti-Maler-Partner“ offensichtlich sehr gut gefallen, denn er benutzt den Markennamen zur Kennzeichnung seines Betriebs.

Markenverletzung

Verletzung meiner Marke „Opti-Maler-Partner“

Nachdem auch dieser „Kollege“ kostenpflichtig abgemahnt wurde, erhielt ich diese Email.

Sehr geehrter Herr Deck,

zu aller erst möchte ich klarstellen, dass es sich hier um keinerlei böse Absicht oder Missbrauch geschweige denn Vorsatz oder Ähnlichem handelt und schon gar nicht um irgendwelche Kopien etc.! Auch ist es für mich gerade nicht direkt ersichtlich wo dieses geschützt ist, außer aus der anhängenden Urkunde.

Ich bitte Sie daher im Sinne unserer beider Unternehmerschaft dies auf dem kurzen Dienstweg zu klären und von der Forderung abzusehen.

Natürlich erhalten Sie dann von mir die unterschriebene Unterlassungserklärung, das ist für mich völlig nachvollziehbar und Ihr Recht. Ich werde natürlich sofort alles entfernen, trotzdem ein direkter Vergleich für mich nicht direkt ersichtlich ist. Vorab möchte ich mich aber gerne mit Ihnen einigen, ohne dass es irgendwelcher Kosten Bedarf. Denn das schadet mir in jeglicher Form und ich wage zu behaupten das anständige Unternehmer sich auch so einigen können ohne gegenseitig Schaden zuzufügen, zumindest aus meiner Sicht, denn das war nie in meinem Sinne oder meine Intension.

Ich würde mich daher über Ihre zeitnahe Antwort und Ihrem Verständnis sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Vorsatz war das natürlich nicht, das ist halt so aus Versehen passiert, keiner weiß wie! Sich mit mir einigen, ohne dass es Kosten bedarf, wie geht denn das? Klar, auf dem kurzen Dienstweg, so unter uns Unternehmern, soll ich die Kosten erlassen!

Ja, ja, alle haben immer keine Ahnung, haben nie in böser Absicht gehandelt, wollen aber die Kosten nicht bezahlen.  So sind jeweils die allermeisten Reaktionen der Abgemahnten. Hallo? ?

Wie heißt es doch so schön: „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“.  Wer aber heute noch nicht mitbekommen hat, dass man Texte nicht einfach aus dem Internet abschreiben kann, um sie auf seiner eigenen Homepage zu verwenden, dem ist nicht zu helfen. Von der Verwendung von Markennamen ganz zu schweigen.

Gestern sagte ich noch zu der Polizeistreife, die mich anhielt (Ironie an):

„Oh, ich bin gar nicht absichtlich über die rote Ampel gefahren und Alkohol trank ich auf der Party auch nur aus gesellschaftlichen Gründen. Wir werden uns doch gegenseitig keine Schwierigkeiten machen. Dann darf ich also meinen Führerschein behalten und auf das Bußgeld verzichten Sie bitte auch!“

Ironie aus.  ?

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Markenverletzung ist kein Kavaliersdelikt! Gegen Verletzer meiner Marke „Opti-Maler-Partner“, gehe ich konsequent vor

Autor: Werner Deck am 5. Oktober 2016

Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner. Vor kurzem wurde mir wieder einmal die Verletzung meiner Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ bekannt.

Wie immer, so auch hier, wurde der Markenverletzer von meinen Rechtsanwälten abgemahnt. Zunächst wurden seitens des Verletzers die üblichen Ausreden behauptet. An dieser Stelle bin ich aber sehr konsequent.

Es ist auf jeden Fall eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. darum kam auch dieser Markenverletzer nicht herum.

Verletzung meiner Marke

Abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hier die vorausgegangene Abmahnung.

markenverletzung-opti-maler-partner-1
markenverletzung-opti-maler-partner-2
markenverletzung-opti-maler-partner-3

Zusätzlich hat der Markenverletzer die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen und Auskunft über die Art und Dauer der Nutzung meiner Marke zu erteilen. Danach bemisst sich anschließend die zu zahlende Lizenzgebühr.

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Meine Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ wird unberechtigt verwendet. Nach Abmahnung kamen die üblichen Ausreden

Autor: Werner Deck am 8. September 2016

Ein Malerbetrieb benutzt aktuell die für mein Franchise-System geschützte Wormarke „Opti-Maler-Partner“.

Der Betriebsinhaber wurde daher von meinen Rechtsanwälten kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlasssungserklärung aufgefordert.

Markenschutz

Geschütze Wortmarke „Opti-Maler-Partner“

Nun rief der „Kollege“ an (siehe Audiodateien ganz unten) und behauptete, das sei ein Missverständnis. Außerdem habe er nichts von dem Schutz gewusst und auch bei seiner „Recherche“ nichts gefunden.

Zudem wolle er das ohne Rechtsanwälte regeln. Darüber kann ich nur müde lächeln. Wer nach „Opti-Maler-Partner“ sucht, wird schlagartig fündig.

Ohne Rechtsanwalt regeln bedeutet im Klartext, keine Kosten bezahlen zu wollen. Es ist immer das Gleiche.

Das habe ich, so oder so ähnlich, in mehr als 30 Jahren schon zig Mal erlebt. Ganz am Anfang schrieb ich derartige Kollegen freundlich noch selbst an.

Erstens jeweils ohne Erfolg und zweitens musste ich mich dann noch dumm anmachen lassen. Zu nutzlosen Diskussionen hatte und habe ich weder Lust noch Zeit. Deshalb regle ich derartige Angelegenheiten immer konsequent über meine Rechtsanwälte.

Auch dieser „Kollege“ kommt nicht darum herum!

Solche Markenverletzungen kann ich, auch zum Schutz meiner Franchise-Partner, keinesfalls dulden.

Anonymisierter Anruf eins auf AB.

Anonymisierter Anruf zwei auf AB.

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