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Die Verletzung meiner Marke „Opti-Maler“, wenn auch nur kurzfristig, kostet den „Kollegen“ insgesamt € 1.037,03
Am 11. Juli berichtete ich innerhalb des Beitrags „Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben“ über diesen Fall eines Markenverletzers.
Zunächst gab der „Kollege“ die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Da dies wegen der Wiederholungsgefahr unabdinbar ist, wurde ihm die (verteuernde) Klage angedroht. Zwischenzeitlich wurde die Unterlassungserklärung abgegeben.
Danach wurden von meinen Rechtsanwälten, gegenüber dem Markenverletzer, die Kosten beziffert.
Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner.
Eine eingetragene Wortmarke! Auch wegen Plagiatoren für ein Franchise-System sehr wichtig. Heute wieder einen Nachahmer „Opti-Maler“ entdeckt und Anwalt übergeben
In einem Franchise-System, kommt der Marke eine herausragende Bedeutung zu. Den stärksten Markenschutz genießt eine Wortmarke. In meinem Fall die Wortmarke „Opti-Maler„.
Einen weitaus geringeren, bis gar keinen Schutz, bietet eine Wort-/Bildmarke. Dazu werde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Beitrag schreiben.
Der Schutz ist einerseits zur Kennzeichnung des Systems nach außen, andererseits aber auch als Systemschutz für die am System teilnehmenden Partner unabdingbar. So ist das System und auch die Partner, vor Trittbrettfahrern und Plagiatoren sicher geschützt.
Das zählt mit zu den originären und wichtigsten Aufgaben eines Franchise-Gebers.
Zu diesem Thema schrieb ich schon einmal folgende Beiträge:
- „Markenverletzung ist kein Kavaliersdelikt! Gegen Verletzer meiner Marke „Opti-Maler-Partner“, gehe ich konsequent vor“ und
- „Meine Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ wird unberechtigt verwendet. Nach Abmahnung kamen die üblichen Ausreden„
Heute entdeckte ich wieder einmal einen Plagiator. Vieles an Suche im Internet kann man automatisieren, aber leider nicht alles. So prüfe ich auch immer wieder regelmäßig händisch nach, ob irgendwo unsere Marken unberechtigt verwendet werden.
Nun wurde ich wieder einmal fündig. Ein „Kollege“ benutzt die geschützte Wortmarke „Opti-Maler„. Fundstellen dokumentiert und an meinen Rechtsanwalt zur Abmahnung übergeben.
Für die internationalen Partner ist ein Markenschutz ebenso selbstverständlich wie notwendig. Deshalb ist die Wortmarke „Opti-Maler“ auch im deutschsprachigen Ausland geschützt, siehe bei „1“ in der obigen Registrierung.
Noch eine Anmerkung am Rande. Ein „Kollege“, der „Opti-Maler“ verwendete und nicht klein bei geben wollte, betrieb als Returkutsche Anfang 2008 die Löschung meiner Marke, siehe bei „2“ in der obigen Registrierung. Allerdings hatte er damit keinen Erfolg.
Update am 19.10.2018: Der obengenannte Markenverletzer gab zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung ab und erhielt von meinen Rechtsanwälten die Kosten beziffert.
Markenverletzung ist kein Kavaliersdelikt! Gegen Verletzer meiner Marke „Opti-Maler-Partner“, gehe ich konsequent vor
Markenverletzungen kann ich nicht dulden. Auch und vor allem aus Schutzgründen für meine Franchise-Partner. Vor kurzem wurde mir wieder einmal die Verletzung meiner Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ bekannt.
Wie immer, so auch hier, wurde der Markenverletzer von meinen Rechtsanwälten abgemahnt. Zunächst wurden seitens des Verletzers die üblichen Ausreden behauptet. An dieser Stelle bin ich aber sehr konsequent.
Es ist auf jeden Fall eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. darum kam auch dieser Markenverletzer nicht herum.
Hier die vorausgegangene Abmahnung.
Zusätzlich hat der Markenverletzer die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen und Auskunft über die Art und Dauer der Nutzung meiner Marke zu erteilen. Danach bemisst sich anschließend die zu zahlende Lizenzgebühr.
Meine Wortmarke „Opti-Maler-Partner“ wird unberechtigt verwendet. Nach Abmahnung kamen die üblichen Ausreden
Ein Malerbetrieb benutzt aktuell die für mein Franchise-System geschützte Wormarke „Opti-Maler-Partner“.
Der Betriebsinhaber wurde daher von meinen Rechtsanwälten kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlasssungserklärung aufgefordert.
Nun rief der „Kollege“ an (siehe Audiodateien ganz unten) und behauptete, das sei ein Missverständnis. Außerdem habe er nichts von dem Schutz gewusst und auch bei seiner „Recherche“ nichts gefunden.
Zudem wolle er das ohne Rechtsanwälte regeln. Darüber kann ich nur müde lächeln. Wer nach „Opti-Maler-Partner“ sucht, wird schlagartig fündig.
Ohne Rechtsanwalt regeln bedeutet im Klartext, keine Kosten bezahlen zu wollen. Es ist immer das Gleiche.
Das habe ich, so oder so ähnlich, in mehr als 30 Jahren schon zig Mal erlebt. Ganz am Anfang schrieb ich derartige Kollegen freundlich noch selbst an.
Erstens jeweils ohne Erfolg und zweitens musste ich mich dann noch dumm anmachen lassen. Zu nutzlosen Diskussionen hatte und habe ich weder Lust noch Zeit. Deshalb regle ich derartige Angelegenheiten immer konsequent über meine Rechtsanwälte.
Auch dieser „Kollege“ kommt nicht darum herum!
Solche Markenverletzungen kann ich, auch zum Schutz meiner Franchise-Partner, keinesfalls dulden.
Anonymisierter Anruf eins auf AB.
Anonymisierter Anruf zwei auf AB.