Wichtige Information für Mieter: Bunte Tapeten können beim Auszug sehr teuer werden. Gericht verurteilte Mieter

Erstellt am 23. Januar 2017 von

Ein Mieter hatte beim Auszug in zwei Zimmern bunte Tapeten und in einem Zimmer eine orangefarbige Wischtechnik an den Wänden belassen.

Die Vermieterin ließ die Wände renovieren und wollte das Geld für die Renovierung vom Mieter zurück haben. Das Landgericht Berlin entschied (Az.: 65 S 63/16), dass die Mieter die kompletten Renovierungskosten übernehmen müssen, wie die Zeitschrift „Das Hauseigentum“ (Ausgabe 1/2017) berichtet.

Der ganze Sachverhalt hier, in der Berliner Morgenpost.

Urteil zu Tapeten

Nicht jedem gefallen bunte Tapeten. Werden die Tapeten beim Auszug nicht entfernt, droht Schadenersatz, wie ein Gericht jetzt urteilte.

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