Die unerwünschte Emailwerbung muss man sich nicht gefallen lassen. Das hat der Bundegerichtshof in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.
Recht so! 🙂
Der von der Email-Werbung genervte Kläger siegte jetzt gegen die die Werbemails verschickende Versicherung.
In letzter Instanz hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar diesen Jahres auf. Zurückgewiesen wurde damit die Berufung der Versicherung gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus 2014.
Den gesamten Sachverhalt können Sie hier in dem Focus-Online-Artikel nachlesen.
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