Kategorie: Allgemein

Darf man lachen, wenn einem zum Weinen zumute ist?

Autor: Werner Deck am 16. November 2015
Quatsch-Comedy-Club

Quatsch-Comedy-Club im Friedrichstadtpalast

Am vergangenen Wochenende waren wir in Berlin, bei der Verleihung des Medienpreises der Kindernothilfe.

Für Samstagabend hatten wir Karten für den Quatsch-Comedy-Club im Friedrichstadtpalast.

Nach den schrecklichen Ereignissen vom Vortag in Paris, stellten wir uns tatsächlich ernsthaft die Frage:

Darf man lachen, wenn einem zum Weinen zumute ist?

Wir beschlossen dennoch, uns das Comedyprogamm anzusehen. Gleich zu Beginn fand der Moderator des Abends, Costa Meroinakis, die richtigen und einfühlsamen Worte für diesen vermeintlichen Widerspruch. Sein Fazit: Man darf lachen.

Quatsch-Comedy-Club

Gleich startet das Programm im Quatsch-Comedy-Club

Wir waren sehr gespannt, was uns an dem Abend erwartet. Keiner der Künstlernamen, auch nicht der des Moderators, war uns vorher bekannt. Bildungslücke? Hier können Sie einmal selbst Ihr Comedywissen ? testen:

  • Costa Meroinakis, Moderator
  • Murat Topas, Comedian
  • Michael Steine, Comedian
  • Lena Liebkind, Comedian und
  • C. Heiland, Comedian

Das Programm übertraf unsere Erwartungen um Längen! Es war lustig, spritzig, unterhaltsam und kurzweilig.

Dazu gab es noch eine Überraschung, in der dann stark verkürzten Pause. Angekündigt wurde der auch uns aus dem TV bekannte Bauchredner Sascha Grammel, der an diesem Abend, vor Publikum, eine neue Nummer testen wollte, bevor er damit ins Fernsehen geht. Auch das war ganz große Klasse.

Sascha Grammel

Der geniale Bauchredner Sascha Grammel in seinem Programm „Keine Ahnung“

Wir lachten wirklich fast zwei Stunden unbekümmert und aller Sorgen und Trauer enthoben. Es war sehr wohltuend, das zu erleben. Danke an die Künstler vom Quatsch-Comedy-Club, für diesen tollen und unterhaltsamen Abend.

Applaus für die Künstler

Veranstaltungsende, die Künstler bedanken sich für den begeisterten Applaus des Publikums

Applaus für die Künstler

Veranstaltungsende, das Publikum war begeistert, wir auch. Von links nach rechts: Costa Meroinakis, Murat Topas, Michael Steine, Lena Liebkind, C. Heiland und Sascha Grammel

Konzerthaus Berlin

Auf dem Rückweg kamen wir wieder am Konzerthaus am Gendarmenmarkt vorbei. Trauer und Solidarität erfüllten uns wieder.

Persönliche Einladung und Eintrittskarte zur Preisverleihung „Kinderrechte in der einen Welt“ in Berlin

Autor: Werner Deck am 2. November 2015

Am 13. November werden wir zur Preisverleihung in Berlin sein. Die Einladung dazu erhielt ich Ende August von der Kindernothilfe.

Jetzt waren die personalisierten Eintrittskarten mit dem Programm bei der Post.

Kinderrechte in der Einen Welt

Medienpreis der Kindernothilfe

Eintrittskarte zum Medienpreis in Berlin

Meine personalisierte Eintrittskarte

Medienpreis Kindernothilfe

Programm und Nominierte der Preisverleihung

Meine liebe Liebe und ich freuen uns sehr, bei der Preisverleihung dabei zu sein. 🙂

Etwas romantischer könnte der Platz schon sein oder?

Autor: Werner Deck am 1. November 2015

Diesen „Kuss-Platz“ für Verliebte vor einer Woche in Landau gesehen. 🙂

Eine gute Idee, aber etwas mehr romantisches Ambiente wäre dabei sicher auch nicht schlecht. 😉

Wenig romantisch

Kuss-Platz mit geringem Romantikfaktor

 

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Man glaubt es nicht: Das Geld liegt nicht nur auf der Straße, sondern auch im Gebüsch

Autor: Werner Deck am 28. Oktober 2015

Im Bereich „Weißer Graben“, am Kanal entlang zwischen Kruppstraße und Siemensstraße, bin ich mit meinem Hund Gandhi häufig auf Gassirunde.

Oft schon fand ich hier leere Flaschen oder leere Getränkedosen, die ich aufsammelte und mitnahm. Heute Morgen fand ich bei dieser Gassirunde etwas ganz Spezielles!

Kanalufer

Mit Gandhi schlenderte ich am mit dichtem Gebüsch bewachsenen Kanalufer entlang

Unrat im Dickicht

Plötzlich blitzte aus dem Dickicht etwas Blaues hervor

Bierkasten im Ufergebüsch

Im Ufergebüsch lag ein fast voller Bierkasten mit leeren Flaschen. Nur drei Flaschen fehlten

Bierkasten zu Geld machen

Klar, zog ich den Bierkasten aus dem Gebüsch, trug ihn bis zum Auto und bessere jetzt damit meine Kasse auf 😉

Es ist einfach unglaublich. Nicht nur dass Menschen durch solches Wegwerfen die Umwelt verschandeln, nein, sie haben auch offensichtlich Geld im Überfluss?

Da transportiert man einen leeren Bierkasten doch nicht zur Pfandrückgabe zum Getränkehändler oder? 🙁

LKA warnt vor einer neuen Masche der digitalen Erpressung. Cyberkriminelle verschicken falsche Online-Bewerbungen

Autor: Werner Deck am 22. Oktober 2015

Den Fachkräftemangel machen sich zunehmend Cyberkriminelle zu Nutze. Es werden an Firmen falsche Bewerbungen mit Erpresser-Software verschickt. Das LKA warnt vor dieser neuen und ziemlich perfiden Methode.

Alle Firmenverantwortlichen sollten diese Warnung des LKA lesen um dagegen gewappnet zu sein.

Mit einem Klick auf die Grafik, laden Sie sich den gesamten Text als PDF herunter.

Falsche Bewerbungen

Die Warnmeldung des LKA für Firmen

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€ 1.188,00 (+Mwst) im Jahr, für vollkommen nutzlosen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis

Autor: Werner Deck am 16. Oktober 2015

Bei der Post war wieder einmal der Versuch, mit einem Eintrag in einem vollkommen nutzlosen Online-Branchenbuch, € 1.188,00/Jahr, zuzüglich Mehrwertsteuer, abzuzocken. 🙁

ausgefüllt

Ausgefüllt mit Ort, Datum und meiner „speziellen“ Unterschrift

Gerne bin ich der Aufforderung nachgekommen, das Teil im beiliegenden Umschlag an die Haman Medien GmbH zurückzusenden. So entstehen auf der anderen Seite wenigstens noch ein paar (Porto-) Kosten! 🙂

Portokosten

Das Schreiben schickte ich brav zurück

Klasse Referenz erhalten: „Durch ihre lustigen Anekdoten und persönliche Erfahrung verging die Zeit wie im Flug.“

Autor: Werner Deck am 13. Oktober 2015

Bei meinen Vortrag zum Thema „Social Media Strategie“, bei der Netzwerkgruppe von INJOY – Ihr Gesundheitszentrum, erhielt ich vom Organisator, Stefan Fauser, eine klasse Referenz:

Netzwerktreffen

Stefan Fauser

Sehr geehrter Herr Deck,

vielen herzlichen Dank noch mal für Ihr hervorragendes Seminar am vergangenen Donnerstag. Ihr Wissen in spannende Geschichten verpackt, konnten wir ihre Informationen sehr gut aufnehmen.

So gut, dass einige der Teilnehmer sogar parallel Social Media Accounts anmeldeten. Sie konnten es gar nicht erwarten loszulegen. Durch ihre lustigen Anekdoten und persönliche Erfahrung verging die Zeit wie im Flug. Ein Mann aus der Praxis, für die Praxis sozusagen.

Gerne würden wir Sie wieder einmal einladen. Ihr Seminar kann ich und alle meine Netzwerk Kollegen/innen weiterempfehlen.

Weiterhin viel Erfolg und Spaß wünscht Ihnen
Stefan Fauser und alle Kollegen/innen aus dem Netzwerk

 

Dieses Versprechen der DB stimmt nicht: „Das Online-Ticket der Deutschen Bahn: Einfach, schnell und bequem buchen.“

Autor: Werner Deck am 10. Oktober 2015

Am Monatsende habe ich in Schleswig zu tun. Dazu buchte ich einen Flug nach Hamburg. Jetzt brauchte ich nur noch den Zug von Hamburg nach Schleswig zu buchen.

Kurzerhand also in das Firmenkundenportal der Bahn und den Zug herausgesucht. Buchen konnte ich ihn allerdings nicht. Im Fenster wurde mir angezeigt, dass „Kein Internetverkauf möglich“ ist.

Keine Buchung möglich

Seltsam: „Kein Internetverkauf möglich“

Eine weitere Information erfolgte nicht. Nachdem ich ungläubig und erfolglos herumprobierte, klickte ich in phantasievoller Hoffnung auf die Angabe „SH-Tarif“. Nun öffnete sich dieses Fenster.

SH-Tarif

Hier gilt der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)

Hin- und Rückfahrt können nicht, wie üblich, zusammen gebucht werden, sondern nur in zwei separaten Buchungen! Das versuchte ich mehrfach erfolglos. Es ging im Firmenkundenportal leider nicht! 🙁  🙁

Immer wieder wurde mir die Meldung „Kein Internetverkauf möglich“ angezeigt.

Rätselhaft

Die Deutsche Bahn gibt Rätsel über Rätsel auf

Bei anderer Gelegenheit (Fahrradmitnahme – Reservierung) hatte ich schon einmal etwas ähnliches erlebt. Damals erhielt ich die Auskunft, dass das nur beim Privatkundenportal möglich ist. Daran erinnerte mich und versuchte es bei meinem Privatkonto der DB.

Dort konnte ich die zwei Buchungen dann erfolgreich vornehmen. Warum das so kompliziert sein muss? Und warum bekommt man keine Meldung, dass die Buchung im Firmenkundenportal nicht möglich ist? Und warum ist das nicht möglich?

Die Deutsche Bahn gibt hier Rätsel über Rätsel auf! 🙁

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Selbermachen (Do it yourself) bringt nicht immer die gewünschten Ergebnisse

Autor: Werner Deck am 7. Oktober 2015

Hätte sie doch vorher jemanden (Fachfirma) gefragt/beauftragt, der sich damit auskennt. Ärger, Zeit und Kosten wären der Dame erspart geblieben.

Selber machen bringt nicht immer gute Ergebnisse

Der Do it yourself Anstrich ist fleckig geworden

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Unerlaubte Telefonwerbung: Der Spammer wird den Prozess wohl verlieren. Das Gericht regte Klageanerkennung an

Autor: Werner Deck am 6. Oktober 2015

Telefonwerbung ist verboten. Es sei denn, ich habe ausdrücklich eingewilligt. Gegen verbotene Telefonwerbung wehre ich mich!

Im Juli diesen Jahres erhielt ich einen unaufgeforderten Werbeanruf. Man wollte mir Leiharbeiter vermitteln. Auf das Verbot der Telefonwerbung wieß ich den Anrufer hin und verbat mir weitere Anrufe. Gleichzeitig erhielt das Unternehmen von meinem Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung.

Das Unternehmen gab die Unterlassungserklärung nicht ab, behauptete der Anruf sei erlaubt, da mir ein mutmaßliches Interesse unterstellt wurde. Eine Behauptung, mit der Telefonspammer immer gerne argumentieren. Deshalb verklagte ich das Unternehmen auf Unterlassung.

Auch schriftsätzlich wurde bei Gericht vom Spammer umfangreich und blumig vorgetragen, warum der Anruf erlaubt sei und wiederum mit meinem mutmaßlichen Interesse argumentiert.

In seiner Verfügung sagt das Gericht:

Die Beklagte wird gemäß § 139 ZPO auf Folgendes hingewiesen:

Nach Ansicht des Gerichts entsprach der Werbeanruf nicht dem mutmaßlichen Interesse des Klägers. (…)  Das Gericht regt daher an, den Klageanspruch anzuerkennen. In diesem Fall würde eine Gebührenermäßigung der Gerichtsgebühren von 3,0 auf 1,0 Gebühren eintreten.

Unerlaubte Telefonwerbung - Spam

Nach Ansicht des Gerichts entsprach der Werbeanruf nicht dem mutmaßlichen Interesse des Klägers. (…) Das Gericht regt daher an, den Klageanspruch anzuerkennen

Jetzt bin ich einmal gespannt, ob das Unternehmen dem Hinweis des Gerichts folgt und die Klage anerkennt. Es könnte mit der Klageanerkennung noch ein paar Euro sparen.

Über den Ausgang werde ich berichten.

Ergänzung am 03.12.2015: Prozess gewonnen, hier das Urteil.

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