Kategorie: Allgemein

1&1 behauptet in der Werbung: „1 NACHT …UND IHRE BESTELLUNG IST DA.“ Stimmt bei mir aber nicht!

Autor: Werner Deck am 11. März 2016

Das ist die Werbung von 1&1:

Keine Lieferung

Eine Nacht…. und Ihre Bestellung ist da. Bei mir leider nicht!

Und das ist die Wirklichkeit:

Kundenservice?

Schlechter Service: Keine Lieferung, keine Information

Werbeversprechen und Wirklichkeit, klaffen wieder einmal weit auseinander. 🙂


Ergänzung am 12.02.2016

Heute erhielt ich diese Nachricht von 1&1. Aber warum muss ich mich erst beschweren, um über den Stand der Dinge informiert zu werden? Kundenservice sieht anders aus. 🙁

 

Kundenservice?

Kundenservice sieht anders aus

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Können die Briefzusteller der „Deutschen Post“ nicht lesen?

Autor: Werner Deck am 9. März 2016

Seit vielen Jahren schicke ich an meinen Franchise-Partner, maler schneider in Forchheim, Post. Jetzt kam ein Schreiben mit dem Vermerk zurück:

„Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“

Unzustellbar

Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln

Adressat und Adresse waren aber korrekt angegeben. Deshalb beschwere ich mich mit diesem Schreiben bei der Deutschen Post.

Unzustellbar

Können die Briefzusteller der „Deutschen Post“ nicht lesen?

Da fehlen mir wieder einmal die Worte.

Schlagwörter: ,
Kategorie:

Aktueller Fall: Telekom verhält sich bei VoIP-Umstellung geschäftsschädigend und existenzbedrohend

Autor: Werner Deck am 8. März 2016
Jürgen Beil

Jürgen Beil

Bei meinem Opti-Maler-Partner Jürgen Beil in Erding, soll das Telefon von der Telekom auf VoIP umgestellt werden.

Nichts klappt, die Telekom kümmert sich um nichts und die Firma Beil ist Tage und Wochen ohne Telefon! 🙁

Lesen Sie, wie Jürgen Beil beschreibt, welche Katastrophe ihm die Telekom aktuell beschert und was ihm aktuell widerfährt (gestern auf Facebook gepostet):

Hallo zusammen,

jetzt muss ich wirklich mal meinen Frust loswerden.

Auf Drängen der Telekom muss mein Telefonanschluss umgestellt werden, da ich noch immer einen ISDN Anschluss habe. Im Januar wurde mir dieser zum 1. April gekündigt. So blieb mir nichts anderes übrig, als einen neuen Vertrag abzuschließen. DeutschlandLAN IP Voice. Das sollte alles am 1. März geschehen, inkl. Premium Paket und Installation (nur das Beste).

Wer kam natürlich nicht – der Telekomtechniker. Trotz mehrfacher Anfrage, mindestens 6 Anrufe, keine Auskunft und kein Rückruf. Am Abend dann der Schock, das Telefon geht nicht mehr. Wieder Anruf, wieder Warteschleife und wieder keine Auskunft.

Am nächsten Tag, die Wortwahl ist etwas rauher, – keiner fühlt sich zuständig – kein neuer Termin. Mittlerweile ca. 4 Stunden mit der Telekom in der Warteschleife und mit Servicemitarbeiter telefoniert. Ich bitte einen ehemaligen Telekom Mitarbeiter sich der Sache anzunehmen. Er installiert ein Notprogramm, damit ich wenigstens telefonieren kann (DSL funktioniert noch). Eine von fünf Leitungen funktioniert im Haus.

Wieder Anruf bei der Telekom, nach 58 Minuten in der Warteschleife – das Premiumpaket kann erst am 24. April installiert werden. Also in 8 Wochen! 3 Stunden später die Erlösung. Am gestrigen Montag, 7. März, soll ein Techniker zwischen 10 und 13 Uhr kommen und alles beheben. Montag 14 Uhr – es ist natürlich niemand gekommen. Umsonst gewartet.

Kein Anruf, keine Entschuldigung – nichts. Also wieder Anruf bei der Telekom, 38 Minuten Warteschleife und dann die Nachricht dass am 29. März der frühest mögliche Zeitpunkt wäre, das Premiumpaket zu installieren. Die Telekom sieht sich außerstande, früher einen Techniker zu schicken der das Desaster auflöst.

Ohne Verbindung

Katastrophe erleben, wenn die Telekom nicht verbindet

Ohne meinen Bekannten hätte ich bis zum 29. März kein Telefon und kein E-Mail. Alles was der Telekom-Mann dazu sagt ist „er kann auch nichts dafür, es geht halt nicht schneller“. Ich soll mich bei der Kundenbetreuung beschweren – wieder Warteschleife!

Damit steht für mich fest – einen miserableren und kundenfeindlicheren Umgang bei Störungen als bei der Telekom ist kaum vorstellbar. Jeder Privatunternehmer wäre schon längst pleite wenn er so mit seinen Kunden umgeht. Die Ignoranz ist nicht zu übertreffen.

Mal sehen ob der Techniker am 29. März auftaucht – ich glaubs erst wenn er da ist.

Jürgen Beil

Das ist unglaublich, was sich die Telekom hier leistet. 🙁

Das Leben ist ernst genug. Deshalb wünsche ich hiermit einen sehr beschwingten Start ins Neue Jahr 2016!

Autor: Werner Deck am 30. Dezember 2015

Schlagwörter: ,
Kategorie:

Weihnachten und Jahreswechsel

Autor: Werner Deck am 21. Dezember 2015

Weihnachtskarte Facebook

Kategorie:

Vom Bundesgerichtshof endlich verboten: Unerwünschte Email-Werbung einer Versicherung

Autor: Werner Deck am 16. Dezember 2015
Logo Gerichtshof

BGH in Karlsruhe

Die unerwünschte Emailwerbung muss man sich nicht gefallen lassen. Das hat der Bundegerichtshof in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

Recht so! 🙂

Der von der Email-Werbung genervte Kläger siegte jetzt gegen die die Werbemails verschickende Versicherung. Daumen nach oben

In letzter Instanz hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar diesen Jahres auf. Zurückgewiesen wurde damit die Berufung der Versicherung gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus 2014.

Den gesamten Sachverhalt können Sie hier in dem Focus-Online-Artikel nachlesen.

 

 

Schlagwörter: , ,
Kategorie:

Der nervige 25-Minuten-Dialog, mit einem unwissenden Support-Mitarbeiter im Live-Chat von Samsung

Autor: Werner Deck am 16. Dezember 2015

Auf Tablet (Samsung), Smartphone (Samsung) und PC, nutze ich seit langem die App „Remote PC“ von Samsung. Damit lassen sich alle Geräte problemlos fernsteuern. Bis vor einigen Wochen, jedenfalls. Plötzlich funktionierte die App nicht mehr.

Mit dem englischen Support über Wochen per Email korrespondiert und immer untaugliche Anleitungen zur Fehlerbehebung erhalten. Nun erinnerte ich mich gestern an die Supportmöglichkeit per Live-Chat bei Samsung. Gedacht, getan!

Samsung Support Live-Chat

Samsung Support Live-Chat

Im Live-Chat eingeloggt und es meldete sich ein Viktor XXXXXXX

Im Live-Chat eingeloggt und es meldete sich ein Viktor XXXXXXX

Meine Fragen und Antworten habe ich so dargestellt.

Die Fragen und Antworten des Samsung-Mitarbeiters stehen in den grauen Kästen.

Verzweiflung

Verzweiflung

Um es vorweg zu nehmen: Der Gute hatte keine Ahnung, konnte mir nicht helfen und gab mir nach 25 Minuten eine Telefonnummer, an die ich mich wenden soll. 🙁

16:02 Uhr
Auf meinem Tablet T800 funktioniert die Remote PC App nicht mehr

16:02 Uhr Samsung
Guten Tag Herr Deck. Gut, dass Sie sich direkt in unserem Chat melden. Gern helfe ich Ihnen weiter.

16:03 Uhr Samsung
Sie schreiben, dass die Remote PC App an Ihrem Tab S nicht mehr funktioniert. Ist das richtig Herr Deck?

16:03 Uhr
Ja

16:04 Uhr Samsung
Das kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, da dies eine dritt Anbieter App ist.

16:05 Uhr Samsung
Haben Sie die App deinstalliert und bereits neu installiert?

16:06 Uhr Samsung
Sie können diesbezüglich auch die App SideSync in Anspruch nehmen.

16:06 Uhr
Die App ist doch von Samsung, aus Galaxy heruntergeladen. Deinstallieren lässt sich die App nicht.

16:06 Uhr Samsung
Remote PC App wird mir im Galaxy App Store nicht eingeblendet.

16:06 Uhr
Kann ich mit SideSync vom Tablet meinen PC steuern?

16:06 Uhr Samsung
Haben Sie auch einen Client diesbezüglich eingerichtet.

16:07 Uhr Samsung
Ihnen wird die App aus dem PlayStore mit Sicherheit eingeblendet?

16:08 Uhr
Mir wird die Remote PC App in Galaxy Apps angezeigt. Was meinen Sie mit „Client“ eingerichtet? Ein Samsung-Konto?

16:08 Uhr Samsung
Die Remote PC App ist nicht im Galaxy App Store verfügbar, das habe ich bereits gegen getestet.

16:09 Uhr Samsung
Wenn Sie die App in Anspruch nehmen wird diesbezüglich nach einem Client gefragt, den Sie eingerichtet haben müssen.

16:10 Uhr Samsung
Ein Client ist ein Zugang den Sie am PC freigeben, damit zum Beispiel die App Zugriff bekommen kann.

16:11 Uhr
Client ist am PC eingerichtet.

16:11 Uhr Samsung
Wo haben Sie die App genau bezogen?

16:13 Uhr Samsung
Und wie lautet der App Anbieter, da wir die App nicht supporten.

16:13 Uhr Samsung
Bitte geben Sie mir eine kurze Rückmeldung, da Sie vom System als inaktiv angezeigt werden.

16:15 Uhr
Das Icon auf dem Tablet war vorinstalliert und nennt sich „Galay Apps“. Wenn ich in dem Programm auf Hilfe/Kontakt gehe, meldet sich die Website Samsung Kundendienst. Die App ist definitiv von SAMSUNG!

16:16 Uhr Samsung
Wie lautet die App genau Herr Deck?

16:16 Uhr
In „Galaxy Apps“ lud ich Remote PC herunter

16:19 Uhr
Höre ich weiter von Ihnen?

16:21 Uhr Samsung
Ich habe das bis jetzt an zwei Tab S2 Geräten ausgeführt.

16:23 Uhr Samsung
Entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.

16:23 Uhr Samsung
Ich empfehle Ihnen unsere kostenlose Fernwartung in Anspruch zunehmen, diese beinhaltet das die Kollegen sich mithilfe unserer App Smart Tutor auf Ihr Gerät drauf schalten, um sich so selbst ein Bild von dem Geschehen zu verschaffen.

16:23 Uhr Samsung
Ist das in Ordnung für Sie Herr Deck?

16:23 Uhr
Ja

16:23 Uhr Samsung
Die Fernwartung funktioniert wie folgt: Sie laden sich unsere App „Smart Tutor“ aus dem PlayStore und sobald Sie die App installiert haben, können Sie den Service nutzen.
Dann rufen Sie die kostenfreie Nummer 08005121213 an, anschließend wird sich einer unserer Mitarbeiter auf Ihr Gerät schalten, während Sie mit ihm telefonieren. So kann alles eingestellt und überprüft werden.
Bitte nutzen Sie für den Anruf nicht das Gerät, um das es geht. Führen Sie den Prozess der Fernwartung am besten von einem Festnetztelefon, oder von einem anderen Mobiltelefon durch.

16:25 Uhr Samsung
Zudem muss ich schreiben, dass die Firma RSUPPORT nicht wir sind, sondern ein dritt Anbieter von dem die Software auf unsern Gerät vorinstalliert ist.

16:25 Uhr Samsung
Das ist definitiv eine dritt Anbieter Software. Bitte führen Sie diesen Schritt genau so aus, wie es in der Beschreibung hinterlegt ist.

16:26 Uhr Samsung
Haben Sie noch weitere Fragen Herr Deck?

16:26 Uhr
Für mich spielt es keine Rolle, ob die App von einem Drittanbieter ist. „Smart Tutor“ habe ich bereits geladen und werde mich mit Ihren Kollegen in Verbindung setzen. Sonst keine Fragen mehr. Danke.

16:27 Uhr Samsung
Sehr gerne Herr Deck. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage und wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Weihnachtszeit.

Sie können das Chatfenster nun einfach über „Beenden“ schließen.

Herzliche Grüße
Viktor XXXXXXXX
Samsung Kundenberater

Nun Frage ich mich, warum er mir nicht gleich als erstes die Möglichkeit des direkten Supports mit der Fernwartung auf meinem Tablet nannte? 🙁

Telefaxspammer wurde von mir kostenpflichtig abgemahnt und musste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben

Autor: Werner Deck am 6. Dezember 2015

Ob verbotene Emailwerbung, unerlaubte Telefonwerbung oder unerlaubte Telefaxwerbung, stets muss der Spammer stets mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, rechnen.

Diese ständigen Belästigungen, zumal eindeutig verboten, lasse ich mir nicht bieten. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, verklage ich den Spammer erforderlichenfalls.

Hier musste ein Telefaxspammer die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Kostet auch Geld

Die Unterlassungserklärung. Telefaxwerbung ist verboten!

Kosten der Unterlassungserklärung

Der Überweisungsbeleg der Rechtsanwaltskosten des Telefaxspammers. Billiger ist es, nicht mehr zu spammen!

Den Prozess wegen unerlaubter Telefonwerbung gegen die anrufende Firma gewonnen

Autor: Werner Deck am 3. Dezember 2015

Anfang Oktober berichtete ich über den unerlaubten Telefonanruf und den von mir angestrengten Prozess gegen den Anrufer. Vor wenigen Tagen erging das für mich siegreiche Urteil.

Amtsgericht Karlsruhe

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit

Werner Deck Unternehmensberatung e.K., Benzstr. 4, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

– Klägerin –

gegen

XXXXX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer XXXXX, 76185 Karlsruhe

– Beklagte –

wegen Unterlassung

hat das Amtsgericht Karlsruhe durch die Richterin XXXXX auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25.11.2015 für Recht erkannt:

  1. Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung untersagt, den Kläger zu Werbezwecken telefonisch unter seiner Telefonnummer 0721/9XXXXX anzurufen, ohne dass der Kläger vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.100,00 € vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

   Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Das vollständige Urteil können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.

Paket als Adventsüberraschung bei der Post

Autor: Werner Deck am 27. November 2015

Gestern war ein Paket bei der Post. Bestellt hatte ich aber nichts. Was ist also drin, in dem Überraschungspaket, fragte ich mich neugierig? Daher packte ich das Paket ungeduldig aus. Hier der Inhalt:

Paketinhalt

Ein süßer Adventskalender, ein flexibles Elchgeweih und freundliche Weihnachtswünsche

Absender waren die Rechtsanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke, die sich damit für die gute Zusammenarbeit bedankten. 🙂 Auch ich sage: Vielen Dank für alles!

Es war aber noch etwas im Paket: Eine Aufforderung zum Adventsgewinnspiel von Schutt & Waetke.  Für ein originelles Weihnachts-Selfie, sind  € 300,00 für eine gemeinnützige oder soziale Einrichtung eigener Wahl zu gewinnen!

Adventsgewinnspiel

Für ein originelles Wihnachts-Selfie sind € 300,00 für eine gemeinnützige oder soziale Einrichtung eigener Wahl zu gewinnen

Klar, dass ich da spontan mit meinem Weihnachts-Selfie mitgemacht habe! 🙂

Adventsgewinnspiel

Weihnachts-Selfie Werner Deck für das Adventsgewinnspiel

error: Content is protected !!
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner