
BGH in Karlsruhe
Die unerwünschte Emailwerbung muss man sich nicht gefallen lassen. Das hat der Bundegerichtshof in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.
Recht so! 🙂
Der von der Email-Werbung genervte Kläger siegte jetzt gegen die die Werbemails verschickende Versicherung. ![]()
In letzter Instanz hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar diesen Jahres auf. Zurückgewiesen wurde damit die Berufung der Versicherung gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus 2014.
Den gesamten Sachverhalt können Sie hier in dem Focus-Online-Artikel nachlesen.

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